AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 18:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/182d6473-acc2-4e59-81f8-81894c51cd6c/

Anbindung der Hamburger Hochschulen an das Internet

Notice-ID: 182d6473-acc2-4e59-81f8-81894c51cd6c · Procedure-ID: 96e89f31-86f5-437d-9175-af3ac7fd12d6

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universität Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
07.03.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
32412110 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Notwendigkeit für den Standort bzw. für den Auftragnehmer GlobalConnect ergibt sich aus der Tatsache, dass die für die Internetanbindungen der Hochschulen verlegten Glasfaserleitungen zu diesem Standort gehen und somit die vom Regionalen Rechenzentrum zukünftig zu betreibende Nachfolgetechnik ebenfalls an diesem Standort platziert werden muss. Weiterhin ist an diesem Standort der Übergabepunkt zum DFN-Verein, der für den gemeinsamen Cluster-Anschluss der Hamburger Hochschulen der Internet-Provider ist. Weiterhin ist GlobalConnect nicht verpflichtet, die vorhandenen Glasfasern an Mitbewerber unterzuvermieten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2024
Ende
31.12.2032

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
07.03.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 17.03.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).