AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.06.2026 02:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/20f3cfdf-c5d0-4430-9e9d-ef1ecaa0bd39/

Ex-Post: Angebotsphase: Samtgemeinde Zeven: Neubau der Stützpunktfeuerwehr Gyhum: Objektplanung Gebäude und Innenräume

Notice-ID: 20f3cfdf-c5d0-4430-9e9d-ef1ecaa0bd39 · Procedure-ID: 9924edec-f452-4c31-9359-1b2b3f11d394

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Zeven, Zeven
Veröffentlicht
05.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
292.601 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Gemeinde Gyhum beabsichtigt, die Vorgaben der Feuerwehrbedarfsplanung umzusetzen und die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr langfristig zu sichern. Hierfür ist der Neubau eines Feuerwehrstützpunktes erforderlich, der den aktuellen technischen, einsatztaktischen und organisatorischen Anforderungen entspricht. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Samtgemeinde Zeven zunächst die Beauftragung von Dienstleistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
12.05.2026
Zuschlagsentscheidung
30.04.2026
Angebotsspanne
292.601 – 342.461 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).