AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau einer fünfgruppigen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Klingelbach
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Aar-Einrich
- Veröffentlicht
- 24.04.2025
- Frist (Submission)
- 23.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 114.195 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich plant einen Neubau einer Kita zur Schaffung von insgesamt 68 zusätzlichen Betreuungsplätzen, davon 5 Plätze für Kinder unter zwei Jahren und 63 Plätze für Kinder über zwei Jahren, in der neu zu errichtender Kindertagesstätte in Klingelbach. Nach Fertigstellung der Maßnahme werden insgesamt 100 Kinder hier betreut. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die stufenweise Beauftragung mit den erforderlichen Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung in zwei (2) Losen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Fachplanung Technische Ausrüstung: Los1 - Heizung-Lüftung-Sanitär (Anlagengruppen: AWG, WVA, LTA)
- Geschätzter Wert
- 59.437 €
Los 2 — Fachplanung Technische Ausrüstung: Planung elektrotechnischer Anlagen (Anlagengruppen: SSA, FIA, GA) sowie PV-Anlage nach HOAI 2021
- Geschätzter Wert
- 54.758 €
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 10 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.