AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 09:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/76ce6dad-ca9f-4601-abf4-1fce5ee8b57b/

Stellenbewertung nach BG-AT und KGSt

Notice-ID: 76ce6dad-ca9f-4601-abf4-1fce5ee8b57b · Procedure-ID: cc7a8a97-2651-4665-b2d7-e7c547281654

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Stammdaten

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Köln
Veröffentlicht
17.04.2026
Frist (Submission)
26.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79414000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
305.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Mit der vorliegenden Ausschreibung möchte die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (nachfolgend auch kurz BG ETEM genannt) einen Vertrag über die Erstellung von bis zu 500 Stellenbewertungen nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BG-AT) und nach der KGSt-Methode für Beamte und Beamtinnen sowie eine Beratung zu Stellenbeschreibungen/ -bewertungen und Verfahren der Stellenbewertung abschließen. Ziel ist die Beauftragung eines Wirtschaftsteilnehmers.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).