AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 22:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/7f535de9-335d-4b23-b8bb-970cfc5409d3/

Stadt Lüdinghausen – Erweiterungsbau Ostwallschule Lüdinghausen – Generalplanung

Notice-ID: 7f535de9-335d-4b23-b8bb-970cfc5409d3 · Procedure-ID: 3df35295-b7a0-4160-a2cd-ad8af50edfa4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Lüdinghausen , Lüdinghausen
Veröffentlicht
19.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
630.790 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Lüdinghausen plant, den Erweiterungsbau der Ostwallschule in Lüdinghausen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Generalplanungsleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung, LP 1-9; Technische Gebäudeausrüstung LP 1-9, ALG 1-8 (Anlagengruppe 7 nur Küchenplanung + Veranstaltungstechnik); Tragwerksplanung, LP 1-6; Bauphysik (Wärmeschutz + Bauakustik + Raumakustik), LP 1-7 sowie Freianlagenplanung, LP 1-9. Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben: Stufe 1: LP 1-3; Stufe 2: LP 4-5; Stufe 3: LP 6-9 (bei Tragwerksplanung nur bis LP 6, bei Bauphysik nur bis LP 7).

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bewerbergemeinschaft SFS i.V. Spital-Frenking + Schwarz Architekten Stadtplaner I BDA PartGmbB
Vertragsabschluss
13.12.2024
Zuschlagsentscheidung
13.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).