AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.06.2026 00:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8b144d64-5cfa-497e-94ac-bae46ed09168/

Erschließung eines maritim-touristischen Gewerbegebietes auf der Halbinsel Pütnitz

Notice-ID: 8b144d64-5cfa-497e-94ac-bae46ed09168 · Procedure-ID: 778d28c4-8085-4dc5-85fd-c860bb4dcc66

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ribnitz-Damgarten, Ribnitz-Damgarten
Veröffentlicht
25.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
5.158.468 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Sanierungsabschnitt 1 ehemaliger militärischer Flugplatz Pütnitz Der Sanierungsabschnitt umfasst die Sanierungsbereiche - PB 1: Zentrales Treibstofflager für Kerosin - PB 2: Zentrales Treibstofflager für Diesel- und Vergaserkraftstoffe - PB 17B: Sheltergruppe mit tanktechnischen Anlagen - PB 30: Platz zum Kochen von Teer - PB 39: Ungeordnete Ablagerung von Teerprodukten - PB 41: Unterirdische Pipeline von PB 1 bis PB 3 - Weiterhin erfolgt in diesem Sanierungsabschnitt der Rückbau von 2 Pumpenhäusern ohne weitere Sanierungstätigkeiten in den Sanierungsbereichen - PB 4: Treibstofflager für Kerosin - PB 5: Treibstofflager für Kerosin (dezentrale Lagerung)

Vertragslaufzeit

Ende
30.04.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
GP Verkehrswegebau GmbH
Vertragsabschluss
15.07.2025
Zuschlagsentscheidung
23.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).