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Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der Sicherheitsinfrastruktur
Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V. · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 0 VergebenBeratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der Sicherheitsinfrastruktur800.000 €🏆 Bechtle GmbH IT-Systemhaus Rheinland · Köln
- Bechtle GmbH IT-Systemhaus Rheinland · Köln Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, die Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage A02.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 Pkt.
Team
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Preis 30 Pkt.
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Bechtle GmbH IT-Systemhaus Rheinland2 Veröffentlichungen
- 27.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 26.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.632 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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