AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 19:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b57ddd19-7b28-4147-a290-1f2185cdeee5/

Betriebsmanagement Portale

Notice-ID: b57ddd19-7b28-4147-a290-1f2185cdeee5 · Procedure-ID: 27e9b4d9-a345-4b4f-bdca-f2d9c6953ee5

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Wiesbaden
Veröffentlicht
15.01.2024
Frist (Submission)
22.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
5.068.800 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
6.082.560 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die HZD betreibt für die hessische Landesverwaltung eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote im Internet sowie im gemeinsamen Intranet des Landes.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Architektur / Qualitätssicherung

Geschätzter Wert
844.800 €

Los 2 — Programmmanagement / Controlling

Geschätzter Wert
1.689.600 €

Los 3 — Architektur / Innovative Technologien

Geschätzter Wert
2.534.400 €

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).