AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 22:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b7af375a-2fc1-44fd-8ada-8fb94bcb710e/

Regiobuslinie RB 14 Bühlertann - Schwäbisch Hall-Hessental und Regiobuslinie RB 72 Gerabronn - Crailsheim.

Notice-ID: b7af375a-2fc1-44fd-8ada-8fb94bcb710e

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Schwäbisch Hall, Zentrale Vergabestelle, Schwäbisch Hall
Veröffentlicht
03.11.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
60112000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Busverkehrsleistungen auf der Regiobuslinie RB 14 Bühlertann - Schwäbisch Hall-Hessental und der Regiobuslinie RB 72 Gerabronn - Crailsheim. Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums Erläuterung: Die Aufträge für beide Regiobuslinien werden im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb (Direktvergabe) an die Inhaber der Genehmigungen für die derzeitigen jeweils weitgehend parallel verlaufenden Linien erteilt. Ausschlaggebend dafür ist, dass wegen der weitgehend parallelen Linienführungen in der Beauftragung eines Dritten ein Verstoß gegen das personenbeförderungsrechtliche Verbot der Doppelbedienung vorliegen könnte, den die Genehmigungsinhaber abwehren könnten. Während der Geltungsdauer der Genehmigungen darf einem anderen Unternehmen daher keine Liniengenehmigung für dieselbe Relation erteilt werden. Die Genehmigungsinhaber verfügen jeweils über ein Alleinstellungsmerkmal, welches die Vergabe des Auftrags an ein anderes Unternehmen rechtlich unmöglich macht.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.12.2027

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).