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Konzessionsvertrag Betrieb von Getränkeautomaten
Flughafen Köln/Bonn GmbH · Köln · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Am Flughafen Köln/Bonn wird der Betrieb von Softgetränkeautomaten ausgeschrieben. Dazu beabsichtigt der Flughafen mit einem Betreiber einen Konzessionsvertrag zu schließen. Angestrebt ist, dass für den Auftraggeber, die Passagiere, Besucher und Gäste im Rahmen der Ausschreibung Verbesserungen entstehen. Zu gewährleisten ist ein Maximum an Kundenzufriedenheit durch ein serviceorientiertes Angebot. Ein wichtiger Fokus liegt auf der qualitativen Präsentation von Produkten sowie deren Verfügbarkeit. Der Bieter verpflichtet sich gemäß den Bestimmungen des Vertrages zur Erbringung von Bewirtschaftungsleistungen. Die zu erbringenden Leistungen werden in einer detaillierten Leistungsbeschreibung samt Anlagen geregelt. Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA: Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen werden. Dazu verwenden Sie bitte das zum Download bereitgestellte Dokument "0-Vertraulichkeitsvereinbarung.pdf". Senden Sie bitte ein unterzeichnetes Exemplar an die in der Ausschreibung auf der Mercell Plattform angegebenen Kontaktperson (joerg.vogel@cgn.de). Neben der Prüfung des unterzeichneten NDA führt der Flughafen Köln/Bonn eine Plausibilitätsprüfung durch, ob Seitens des Interessenten ein berechtigtes Interesse besteht, Zugriff auf die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten. Nach erfolgreicher Prüfung, erhalten Sie Zugang zu den kompletten Ausschreibungsdokumenten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Ausschreibung für den Betrieb von Softgetränkeautomaten am Flughafen Köln/Bonn im Rahmen eines Konzessionsvertrags.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren mit Verhandlungsoption, zur Konzessionsvergabe.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Anteil am Umsatz für den Konzessionsgeber 80 %Qualität
Der Anteil ( Umsatzmiete) ist für den Konzessionsgeber in % auf den Gesamtumsatz, für die gesamte Vertragslaufzeit anzugeben. Der höchste Wert, für den Konzessionsgeber ergibt die maximale Punktzahl von 25 %. Die weiteren Angebote erhalten Punkte, in Relation. Angebotener Wert, geteilt durch den höchstangebotenen Wert x 25.
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Ausführung der Leistungen und technische Ausstattung. 20 %Qualität
Die kommerzielle Bewertung der Angebote, umfasst folgende Punkte: Kontrollgänge je Automat pro Tag Reaktionszeit auf Mängel / Störung Nutzung von Telemetrie Innovationsgrad Bestell- / Bezahlsysteme Akzeptanz von Bargeld Maximal sind 25 Punkte erreichbar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Preiseinschätzung
Basierend auf 21 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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