AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 18:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dc65364d-02cc-42bb-8eeb-ccd6c05e5c51/

Vergabe der Betriebsleistung Stadtverkehr Freising

Notice-ID: dc65364d-02cc-42bb-8eeb-ccd6c05e5c51 · Procedure-ID: 4f337231-c204-4341-bf7c-e5a7c4feba83

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Stammdaten

Auftraggeber
Freisinger Stadtwerke Parkhaus und Verkehrs GmbH, Freising
Veröffentlicht
08.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
60100000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Stadt Freising ist Große Kreisstadt im Landkreis Freising. Gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) hat sie deshalb nicht von Gesetzes wegen die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV inne. Ihr wurde allerdings mit Verordnung des Landkreises Freisingen vom 08.11.1994 gemäß Art. 9 BayÖPNVG die Wahrnehmungen der Aufgaben übertragen. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe des Stadtverkehrs in Freising. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 14.12.2025 und endet am 08.12.2035. Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Leistung kann der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.12.2025
Ende
08.12.2035

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
06.06.2025
Zuschlagsentscheidung
06.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).