AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 20:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e213cb78-39a6-4e3b-872d-35adad92425a/

Planungsleistungen zum Aufbau eines Wärmenetzes für die Verbandsgemeindewerke Konz - Wärmenetz Konz-Könen (Kernzone)

Notice-ID: e213cb78-39a6-4e3b-872d-35adad92425a · Procedure-ID: a15f13e7-d881-4809-a82a-74fdeef9e512

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindewerke Konz AöR, Konz
Veröffentlicht
11.08.2024
Frist (Submission)
10.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
821.786 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Konz planen den Aufbau eines Wärmenetzes zur klimaneutralen Wärmeversorgung, um den Anteil erneuerbarer Energien zu maximieren. Die Wärme soll aus Umweltwärme des nahegelegenen Fließgewässers, Abwärme aus Klärwerksprozessen und Klärgas aus bestehenden BHKWs stammen. Die Heizzentrale wird auf dem Gelände der städtischen Kläranlage im Norden des Versorgungsgebiets errichtet (kein Bestandteil dieser Ausschreibung), von wo aus drei Quartiere in Konz versorgt werden sollen. Bestandteil der Ausschreibung sind die erforderlichen Ingenieurleistungen zum Aufbau des Wärmenetzes Konz-Könen (Kernzone).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).