AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 10:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-642244-2024/

Ausschreibung einer externen Projektsteuerung für ein Projekt zur Beschaffung und Implementierung einer neuen Finanzsoftwarelösung (ERP) für die Hansestadt Lübeck

Notice-ID: ted-642244-2024 · Procedure-ID: 23a3b1ca-525f-4242-b72f-dcf66c98e8ae

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Stammdaten

Auftraggeber
Hansestadt Lübeck, Lübeck
Veröffentlicht
21.10.2024
Frist (Submission)
20.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftraggeberin ist die Hansestadt Lübeck (HL), vertreten durch den Bereich Digitalisierung, Organisation und Strategie (DOS). Die HL ist die zweitgrößte Stadt in Schleswig-Holstein mit rund 220.000 Einwohnern, auf einer Fläche von 214 km². Die aktuell eingesetzte Finanzsoftware wird als dezentrale Softwarelösung im Bereich Haushalt und Steuerung sowie im Bereich Buchhaltung und Finanzen geführt. Der Bereich IT ist ebenfalls Mitglied des Kernprojektteams, welches die Projektumsetzung mit steuert und begleitet.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).