AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 10:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-719043-2023/

RV über die Herstellung und Lieferung von einbaufertigen Spannbetonschwellen für Weichen

Notice-ID: ted-719043-2023 · Procedure-ID: ba914c86-0d8b-43e9-a64b-c9f492ae0259

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB Netz AG (Bukr 16)
Veröffentlicht
27.11.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34947100 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Spannbetonweichenschwellen inkl. Befestigung, Zungenrollvorrichtung, Schwellenverbindungsplatten, Verschlussschwellen und Besohlung (alle Betonschwellen inkl. B90/B07 Schwellen um den Lieferumfang nach Verlegeplan zusammenzustellen) — Spannbetonschwellen für Weichen mit beweglichen Herzstücken inkl. Befestigung, Zungenrollvorrichtungen, Schwellenverbindungsplatten, Verschlussschwellen und Besohlung — Spannbetonschwellen für Weichen der S-Bahnen Berlin und Hamburg inkl. Befestigung, Zungenrollvorrichtung und Schwellenverbindungsplatten — Spannbetonschwellen für Führungen und Fangvorrichtungen inkl. der entsprechenden Befestigungsmittel — Spannbetonschwellen für Schienenauszüge inkl. der entsprechenden Befestigungsmittel — Spannbetonschwellen für Sonderfälle — Spannbetonschwellen für und Herzstücklose Abzweigungen (ZHA) inkl. der entsprechenden Befestigungsmittel — Schwingungstilger für geteilte Langschwellen — LKW Transport

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2024
Ende
31.12.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer (4)
LEONHARD MOLL BETONWERKE GmbH & Co · RAILONE GmbH · SPITZKE FAHRWEGSYSTEME GmbH · voestalpine Turnout Technology - Germany GmbH
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).