Offenes Verfahren Frist abgelaufen Entsorgung & Recycling EU-Oberschwelle 3 Lose
Geändert: Die KAW (Kommunale Abfallwirtschaft Mainz-Bingen) als öffentlich-rechtlicher Entsorger (örE) der Stadt Mainz erhebt Einspruch gegen die Ausschreibung …

Entsorgung krankenspezifischer Abfälle

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · Mainz · Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Entsorgung Abfälle aus Gesundheitseinrichtungen, Allgemeine gewerbliche Abfälle/Wertstoffe; Infektiöse Abfälle; Zytostatische Abfälle; Körper- und Organabfälle; Lösungsmittel und Chemikalien

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Ausschreibung zur Entsorgung verschiedener Abfallarten aus Gesundheitseinrichtungen, einschliesslich infektiöser, zytostatischer und organischer Abfälle sowie Lösungsmittel und Chemikalien.

Der Auftraggeber ist die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Mainz. Es handelt sich um ein offenes, standardisiertes Vergabeverfahren.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 887 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 298.918 €
Median 637.100 €
Oberes Quartil 1.592.502 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    3 Veröffentlichungen

    • Frist 01.04.2025 Die optional angebotenen Behälter werden in den Gesamtsummen nicht berechnet.
    • Frist 25.03.2025 Die KAW (Kommunale Abfallwirtschaft Mainz-Bingen) als öffentlich-rechtlicher Entsorger (örE) der Stadt Mainz erhebt Einspruch gegen die Ausschreibung der Abfallentsorgung für Los 1. Da die Angelegenheit derzeit noch von der Fachabteilung der Universitätsmedizin geklärt werden muss, was voraussichtlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, wird das Los 1 vorerst aufgehoben. Sollte es uns im Rahmen einer neuen Ausschreibung möglich sein, das Los 1 zu vergeben, werden wir die Unternehmen, die bisher ihr Interesse bekundet haben, erneut über die Vergabeplattform einladen. aktuell
    • Frist 25.03.2025 Original-Veröffentlichung
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

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Stammdaten
Angebotsfrist 25.03.2025 (abgelaufen)
entspricht Branchen-Median (35 d) (?)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel
Standort Mainz, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 21.02.2025
CPV-Code 90524000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Lose 3
Erfüllungsort Mainz
Laufzeit 4 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 3 Monate

Ø Bieter in der Branche 5.8

Historischer Durchschnitt aus 255.392 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 6.644 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -18%
KMU-Bieteranteil 53%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)