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Planungsleistung Interimsbau Gymnasium Wustermark
Landkreis Havelland - Der Landrat - · Rathenow · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Leitplan GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Leitplan GmbH. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Nach der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Havelland für die Schuljahre 2025/26 bis 2030/31 werden die Schülerzahlen im weiterführenden allgemeinbildenden Bereich insgesamt weiter ansteigen. Der Landkreis Havelland ist als Schulträger verpflichtet, ausreichende und bedarfsgerechte Schulkapazitäten vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurde die Planung für den Neubau eines zunächst vierzügigen Gymnasiums einschließlich einer Dreifeldsporthalle am Standort der Gemeinde Wustermark initiiert. Der Neubau soll mit einer Erweiterungsoption auf sechs Züge realisiert werden. Die Fertigstellung ist zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen. Da der Bedarf an Schulplätzen bereits ab dem Schuljahr 2027/28 besteht, ist ab diesem Zeitpunkt eine Interimslösung zu schaffen. In Abstimmung mit der Gemeinde Wustermark kann die Beschulung im ersten Schuljahr 2027/28 vollumfänglich in den Räumlichkeiten der am Standort befindlichen Grundschule erfolgen. Ab dem Schuljahr 2028/29 müssen die Klassen- und Verwaltungsräume in einem Interimsgebäude untergebracht werden. Hierfür stellt die Gemeinde Wustermark dem Landkreis Havelland ein Grundstück in der Nähe des zukünftigen Schulstandortes zur Verfügung. Weitere funktionale Bereiche - insbesondere einzelne Räume, die Sporthalle, die Außensportflächen sowie die Aula/Mensa - können weiterhin in der Grundschule genutzt werden, sodass der Umfang des erforderlichen Interimsgebäudes auf das notwendige Maß reduziert werden kann. Der Interimsbau soll Kapazitäten für insgesamt zwölf Klassen abbilden. In den drei Jahrgängen werden jeweils vier Klassen unterrichtet. Dementsprechend wird mit 360 Schülerinnen und Schülern zzgl. Lehrpersonal geplant. Der konkrete Bedarf wird im weiteren Verlauf der Ausschreibungsunterlagen näher erläutert. Mit Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums wird der Interimsbau nicht mehr benötigt und soll zurückgebaut werden, da die notwendigen schulischen Räumlichkeiten dann vollständig im Neubau zur V
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Fachkompetenz / Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen Personals 40 %Qualität
Referenz 1 - Projektleiter/in Referenz 2 - Projektleiter/in Referenz 1 - Stellvertreter/in Referenz 2 - Stellvertreter/in
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Honorar 30 %Preis
gem. Angaben aus dem Preisblatt
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Konzeption 30 %Qualität
Kurzkonzept zur Herangehensweise zur Durchführung der Planungsleistung, Kurzkonzept zur Terminsicherheit, Kurzkonzept zur Kostensicherheit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 29.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.783 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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