AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 17:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/004e3c66-aee3-4625-99c4-8d3a6894b3db/

Big A - Bildungsplattform im generationellen Austausch

Notice-ID: 004e3c66-aee3-4625-99c4-8d3a6894b3db · Procedure-ID: cbb36865-9340-43e4-823d-e8f57284e2a5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Arnstein, Arnstein
Veröffentlicht
05.06.2024
Frist (Submission)
01.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72262000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Arnstein beabsichtigt mit dem Projekt BiG A (Bildungsplattform im generationellen Austausch) die Förderung zur Entwicklung einer Bildungsplattform zur Förderung von lebenslangem, generationenübergreifendem Lernen. Durch die Schaffung eines digitalen Raumes werden Schüler*innen, Bürger*innen, Vereine und Unternehmen zusammengeführt, um Wissen und Kompetenzen zu vermitteln und junge Bewohner*innen für neue Themen zu begeistern. Ergänzend zum digitalen Raum wird ein Co-Learning Raum geschaffen, der eine Verbindung zwischen digitalem Angebot und analogen Möglichkeiten schafft. Dieser dient in erster Linie als Treffpunkt für Nutzer*innen der Bildungsplattform und verfügt über Technik, die mobil einsetzbar und somit ausleihbar ist, um bei Bedarf ortsunabhängig Lernräume zu schaffen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).