AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 18:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/00505271-28ad-4dd2-b0f2-6bdfe3b2fd89/

Verwertungsdienstleistungen für persönliche Schutzausrücstung (PSA) und Medizinprodukte für den Lagerstandort Ulm

Notice-ID: 00505271-28ad-4dd2-b0f2-6bdfe3b2fd89 · Procedure-ID: c200abc8-02a2-4c5b-9661-852ddf8b619d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Gesundheit, Bonn
Veröffentlicht
01.06.2026
Frist (Submission)
02.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63120000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätzter Wert
715.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt Verwertungsdienstleistungen zu beschaffen. Diese Dienstleistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens nach VgV vergeben. Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern sowie Medizinprodukten (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst. Da diese Gegenstände nicht mehr in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig. Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen. Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen). Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in einem durch einen Dritten (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lager in 89081 Ulm. Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Auf einer Palette mit Schutzmasken oder sonstigem medizinischen Material befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Lieferumfang ist in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Ein geschätzter Teil von bis zu 75% der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge in Höhe von „A“ (Mindestauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). Die Höchstauftragsmenge entspricht der Verwertung von „B“. A - Mindestauftragsmenge: 392 Tonnen B - Höchstauftragsmenge: 2.174 Tonnen Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Ende
30.11.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).