AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadtraum Neuer Markt Kirchenumfeld der Marienkirche - Baubegleitende Archäologie
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH, Stralsund
- Veröffentlicht
- 17.11.2024
- Frist (Submission)
- 14.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71351914 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Für das Bauvorhaben "Umgestaltung Umfeld der Marienkirche" in Stralsund ist für die Trassen- und Wegebaumaßnahme eine baubegleitende Archäologie im Umfang der jeweiligen Bodeneingriffe notwendig. Hier sind Überreste von Bestattungen und ggf. auch Fundamente der einstigen Kirchhofumfriedung zu erwarten. Das Vorhaben befindet sich im Grabungsschutzgebiet "Altstadt Stralsund" direkt um die Marienkirche in 18439 Stralsund. Momentan unterteilt sich die Fläche in Grünfläche mit Bestandsbäumen und befestigte Gehwegen. Details zur Planung entnehmen Sie bitte dem angehängten Erläuterungs-bericht Freianlagenplanung. 2018 wurde eine neu anzulegende Wasserleitung von der Bleistraße Nordseite zur Ma-rienkirche archäologisch begleitet. Dabei wurden mehrere Bestattungen sowie an der Bleistraße Mauerreste im Trassenbereich dokumentiert. An der Südseite zur Marienstraße wurden 1998 und 2016 im Zusammenhang mit Leitungs- bzw. Straßenbauarbeiten Mauerreste der einstigen Friedhofsmauer sowie Skelettreste dokumentiert. Nähere Unterlagen können beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie (h.schaefer@lakd-mv.de) oder bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Herrn Gunnar Möller (gmoeller@stralsund.de) abgefordert werden.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
- Beginn
- 01.03.2025
- Ende
- 31.03.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Mecklenburg Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.