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Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Digitale Darmkrebsfrüherkennung
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V "Digitale Darmkrebsfrüherkennung🏆 DoctorBox GmbH · Berlin
- DoctorBox GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: DoctorBox GmbH. Die übrigen 6 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Vertrages zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zur digitalen Darmkrebsfrüherkennung (d-IFOBT).
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Im Preisblatt (Anhang 2 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) waren der Preis für das "Testkit" und der Preis für die "Analyse" anzugeben. Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen, in Bezug auf die konkrete Bewertung insbesondere auf Punkt A.IV.2.1 der Bewerbungsbedingungen, verwiesen.
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Qualität 40 %
Der Bieter hatte ein Konzept zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen (gemäß Leistungsbeschreibung) einzureichen, in dem auf die in der Bewertungsmatrix (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen) genannten Qualitätskriterien einzugehen ist. Weitere Einzelheiten zu den Kriterien und den im Konzept erwarteten Ausführungen waren der Anlage 11 und den Bewerbungsbedingungen unter Punkt A.IV.2.2 zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
6 Veröffentlichungen
- Frist 24.10.2025 Aufgrund der Klarstellung zur Registrierung zum Markenportal. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 24.10.2025, 10:00 Uhr. Eine entsprechende Berichtigungsbekanntmachung wurde veranlasst.
- Frist 22.10.2025 Aufgrund der technischen Störungen auf der Vergabeplattform des DTVP und der letzten Bieterfragen, die für die Angebotserstellung relevant sein könnten, entscheidet sich die Auftraggeberin dazu, die Angebotsfrist um 2 Tage zu verlängern. Die Angebotsfrist endet nunmehr am 22.10.2025, 10:00 Uhr. Eine entsprechende Berichtigungsbekanntmachung wurde veranlasst.
- 23.09.2025 Auch in TED EU publiziert
- 08.09.2025 Auch in TED EU publiziert
- Frist 20.10.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 20.10.2025 - Punkt 5.1.4. Verlängerung Anstatt: Maximale Verlängerungen: 24 muss es heißen: Maximale Verlängerungen: 2 - Punkt 5.1.9. Eignungskriterien Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Anstatt: detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe - des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (Angabe des Ansprechpartners mit Telefonnummer ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitzuteilen), - der Beschreibung der durchgeführten Leistung, - des Leistungszeitraums, - der Anzahl der versendeten Stuhlentnahmetests (i-FOB-Test) sowie der Stuhluntersuchungen gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme innerhalb eines Jahres unter Verwendung der Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen, die ggfs. zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens 1 Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vorweisen können, das mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar ist. Hiervon hat mindestens 1 Referenzprojekt von einem Referenzauftraggeber aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu stammen. In der Art als vergleichbar erachtet die Auftraggeberin lediglich solche Referenzprojekte, welche Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung eines Angebotes zur Darmkrebsfrüherkennung mittels Stuhlentnahmetests (i-FOB-Test) und Untersuchung gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL), ggfs. unter Einbindung von externen Dienstleistern wie z.B. Laboren, nachweisen. Des Weiteren sind Erfahrungen in der Umsetzung eines digitalen Prozesses zur Anforderung von Tests nachzuweisen, welche auch durch ein anderes Referenzprojekt, welches ein vergleichbares Angebot zum Gegenstand hat, nachgewiesen werden können. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Größe vergleichbar, wenn es einen Umfang von wenigstens 2.000 versendeten Tests und wenigstens 2.000 Stuhluntersuchungen innerhalb eines Jahres aufweist. Dieser Umfang kann auch durch zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden. muss es heißen: detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe - des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (Angabe des Ansprechpartners mit Telefonnummer ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitzuteilen), - der Beschreibung der durchgeführten Leistung, - des Leistungszeitraums, - der Anzahl der versendeten Stuhlentnahmetests (i-FOB-Test) sowie der Stuhluntersuchungen gemäß Punkt II. D § 9 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme innerhalb eines Jahres unter Verwendung der Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen, die ggfs. zu vervielfältigen ist. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens 1 Referenzprojekt innerhalb der letzten 3 Jahre vorweisen können, das mit dem verfahrensgegenständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar ist. Hiervon hat mindestens 1 Referenzprojekt von einem Referenzauftraggeber aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu stammen. In der Art als vergleichbar erachtet die Auftraggeberin lediglich solche Referenzprojekte, welche Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung eines Angebotes zur Darmkrebsfrüherkennung mittels Stuhlentnahmetests (i-FOB-Test) und Untersuchung gemäß Punkt II. D § 9 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL), ggfs. unter Einbindung von externen Dienstleistern wie z.B. Laboren, nachweisen. Des Weiteren sind Erfahrungen in der Umsetzung eines digitalen Prozesses zur Anforderung von Tests nachzuweisen, welche auch durch ein anderes Referenzprojekt, welches ein vergleichbares Angebot zum Gegenstand hat, nachgewiesen werden können. Das Referenzprojekt ist dann in seiner Größe vergleichbar, wenn es einen Umfang von wenigstens 2.000 versendeten Tests und wenigstens 2.000 Stuhluntersuchungen innerhalb eines Jahres aufweist. Dieser Umfang kann auch durch zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
Auftragnehmer DoctorBox GmbH1 Veröffentlichung
- 18.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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