AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/007424c5-97a8-43a6-ae6f-18a9a6f753bc/

Erneuerung - Austausch Brunnenklappen

Notice-ID: 007424c5-97a8-43a6-ae6f-18a9a6f753bc · Procedure-ID: 0912dc01-d0b5-40ef-b076-f3b0d72e130c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Hannover - Zentrale Submission, Hannover
Veröffentlicht
11.04.2024
Frist (Submission)
15.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
CPV-Code
45221230 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
Sonstige Rechtsgrundlage

Beschreibung

Im Innenstadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover sind zunächst bei 16 Brunnen die aus Gründen der Sicherheit und Abgängigkeit die Brunnenklappen der Brunnenstuben zu ersetzen. Die verbauten zweiteiligen Klappen stellen eine langfristige Gesundheitsgefährdung für das Bedienungspersonal dar. Ausbau der alten Klappen durch hydraulisch leicht zu öffnende einteilige Klappen (insgesamt 20 Stück), aus Edelstahl, überwiegend mit Lüftungsöffnungen, Außenabmessung 1 m x 1 m. Die An- und Auspflasterung der Klappendeckel erfolgt bauseits. Seitens der Bauabwicklung sind die Klappen einzelner Brunnen nacheinander abzuarbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.08.2024
Ende
15.11.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
33 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Hannover

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).