AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
VE324 - Tiefbauarbeiten Ein- und Auslaufbauwerk
Stammdaten
- Auftraggeber
- WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH, München
- Veröffentlicht
- 26.08.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262310 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 6.119.355 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind der Neubau eines Ein- und Auslaufbauwerks mit 5 Wehrfeldern und die Aufhöhung des bestehenden Donaudeiches in Erdbauweise. Darin enthalten sind Erdbau-, Spundwand-, Dichtwand-, Stahlbetonarbeiten, Schacht-, Rohr-, Wege- und Leitungsbauarbeiten. • Deichvorschüttung als temporärer Hochwasserschutz (Liefermaterial ca. 5.700 m3) • Abtrag bestehender Deich und Aushub geböschte Baugrube für Neubau Ein- und Auslaufbauwerk (Erdarbeiten ca. 10.500 m3) • Tiefgründung als verfestigte Bodenkörper (ca. 3.200 m2) • Spundwände zur Deichinnendichtung sowie Kolkschutz einbauen (ca. 850 m2) • Herstellung Ein- und Auslaufbauwerk mit 5 Wehrfeldern, Tosbecken, Störkörper zur Energieumwandlung sowie Betriebsplattform (Stahlbetonarbeiten ca. 2.500 m3, ca. 50 m3 Zweitbetonarbeiten) • Rohbau Betriebsgebäude, teilweise SB3 (Stahlbetonarbeiten ca. 85 m3) • Kanalbauarbeiten und Leerrohrarbeiten • Sickerteich und Auslaufgraben herstellen (Erdarbeiten ca. 1.000 m3) • Wasserbausteine einbauen und als Pflaster verlegen (Pflaster ca. 1500 m2) • Sohl- und Böschungssicherung (Pflasterarbeiten ca. 800 m2) • Deichkörper mehrzonig herstellen (Liefermaterial ca. 17.000 m3; zwischengelagertes Material 11.000 m3) • Neue Wege herstellen (ca. 4.500 m2 Decke asphaltiert, ca. 3.000 m2 wassergebundene Decke) • Gerüstarbeiten • Ansaaten und Pflegeschnitte
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.04.2024
- Ende
- 30.03.2027
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- MAX STREICHER GmbH & Co. KG aA
- Vertragsabschluss
- 19.08.2024
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.