Bahnhof Berlin Zoologischer Garten, 2. Bauabschnitt, *** Planungsleistungen Technische Ausrüstung ELT (Starkstrom)
DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
Bahnhof Berlin Zoologischer Garten, 2. Bauabschnitt, *** Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro 50 Hz
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (Elektro 50 Hz) im Rahmen des 2.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 58 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
18 Veröffentlichungen
- 26.02.2026 NT 36 - Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Aus technischen Gründen ist die Stromversorgung für die neu zu errichtende BOS-Funk-Anlage aus dem 1. BA herzustellen. Für die Anbindung an den 1. BA ist eine tiefere Prüfung des Bestands erforderlich, sowie die Erstellung von Bestandsplänen. Dies wird vom AN mit dem NT 36 angeboten. Die Erstellung der Bestandsplanerstellung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Erstellung der Bestandsunterlagen betreffen Anlagen, die zur allgemeinen Anlagenstruktur des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung und des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahme aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 10.02.2026 NT 35 - Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Da nicht alle notwendigen Leistungen zur brandschutztechnischen und baulichen Ertüchtigung der Fernbahn-Gleishalle während der Sperrpause vom 14.06.2026 - 12.12.2026 erbracht werden können, muss die Verkehrsanlage nach der Sperrpause so hergerichtet sein, dass ein sicherer und störungsfreier Bahnbetrieb gewährleistet werden kann. Entsprechend besteht hier die Notwendigkeit, eine temporäre Beleuchtungsanlage bis zur Fertigstellung des Beleuchtungsendzustandes, zu planen. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HV. Dieser Nachtrag beinhaltet die Überarbeitung der bauzeitl. Beleuchtung in Bezug auf das Abnahmekonzept. Durch die Ausführung der zusätzlichen Leistungen bleibt der Auftrag inhaltlich unverändert. Bei einer Übertragung der Leistung würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung verloren gehen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des AN zu erheblichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen. Die Planungsleistungen stehen in einem engen zeitlichen und inhaltlichen Bezug zum HV. Eine separate Ausschreibung der Leistungen würde zu Zeitverzügen und zur Gefährdung der Sperrpause 2026 führen. aktuell
- 29.12.2025 NT29: Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotene zusätzliche Planungsleistung resultiert aus der Verschiebung der Turmdrehkrane. Die bereits geplante elektrotechnische Anbindung und Ausrüstung der BE-Flächen mit Baustrom-, Kran- und Containerversorgung muss entsprechend angepasst werden. Die elektrotechnische Anbindung an die BE-Flächen betreffen Anlagen, die zur allgemeinen Anlagenstruktur inkl. deren Trassen zum Aufgabenbereich des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Die angebotene Wiederholung ist eine Teilleistung der Planung der elektrischen Anbindung der BE-Flächen. Eine Ausschreibung der notwendigen Leistungen würde ein erhebliches Gewährleistungsrisiko oder eine Neuvergabe der gesamten Planungsleistung hierfür beinhalten. Die Planungsleistungen stehen in engem zeitlichem und inhaltlichem Bezug zur allgemeinen Anlagenstruktur bzw. sind bereits Bestandteil dieser. Neben den erheblichen Mehrkosten entstünde ein beträchtliches zeitliches Risiko in Anbetracht der geplanten Sperrpause im Jahr 2026. Insgesamt ist daher mit deutlich höheren Planungskosten sowie mit Gewährleistungs- und Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 09.09.2025 26 - Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Im Rahmen der Planung der SAA wurde festgestellt, dass eine zusätzliche Planung für die Umrüstung der ELA Berlin Jungfernheide als IP-Beschallung zur Ablösung der ASAG notwendig ist. Laut des Hauptvertrags sind keine Leistungen zur Ablösung der ASAG an fremden Verkehrsstationen außerhalb des Bf Zoo Gegenstand der Vertrags. Durch die Ausführung der zusätzlichen Leistungen bleibt der Auftrag inhaltlich unverändert. Bei einer Übertragung der Leistung würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung verloren gehen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des AN zu erheblichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen. Die Planungsleistungen stehen in einem engen zeitlichen und inhaltlichen Bezug zum HV. Eine separate Ausschreibung der Leistungen würde zu Zeitverzügen und zur Gefährdung der Baumaßnahmen/ des Bauablaufes im BA 2+3 führen. Neben deutlich höheren Planungskosten besteht hier eine erhöhte Gefahr von Gewährleistungs- / Schnittstellenproblemen.
- 02.07.2025 25Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Da nicht alle notwendigen Leistungen zur brandschutztechnischen und baulichen Ertüchtigung der Fernbahn-Gleishalle während der Sperrpause vom 14.06.2026 - 12.12.2026 erbracht werden können, muss die Verkehrsanlage nach der Sperrpause so hergerichtet sein, dass ein sicherer und störungsfreier Bahnbetrieb gewährleistet werden kann. Entsprechend besteht hier die Notwendigkeit, eine temporäre Beleuchtungsanlage bis zur Fertigstellung des Beleuchtungsendzustandes, zu planen. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HV. Durch die Ausführung der zusätzlichen Leistungen bleibt der Auftrag inhaltlich unverändert. Bei einer Übertragung der Leistung würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung verloren gehen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des AN zu erheblichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen. Die Planungsleistungen stehen in einem engen zeitlichen und inhaltlichen Bezug zum HV. Eine separate Ausschreibung der Leistungen würde zu Zeitverzügen und zur Gefährdung der Sperrpause 2026 führen. Neben deutlich höheren Planungskosten besteht hier eine erhöhte Gefahr von Gewährleistungs- / Schnittstellenproblemen.
- 06.06.2025 24 - Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotene zusätzliche Planungsleistung resultiert aus der zu planenden elektrotechnischen Anbindung und Ausrüstung der BEFlächen mit Baustrom-, Kran- und Containerversorgung sowie der Beleuchtung. Die elektrotechnische Anbindung an die BE-Flächen betreffen Anlagen, die zur allgemeinen Anlagenstruktur inkl. deren Trassen zum Aufgabenbereich des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Eine Ausschreibung der notwendigen Leistung würde ein enormes Zeitrisiko in Anbetracht der geplanten Sperrpause in 2026 darstellen. Die Planungsleistungen stehen in engem zeitlichem und inhaltlichem Bezug zur allgemeinen Anlagenstruktur, bzw. sind bereits Bestandteil dieser (z.B. Endzustandsbeleuchtung). In Summe ist mit deutlich Höheren Planungskosten und Gewährleistungs-/Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 17.04.2025 NT20) Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotene zusätzliche Planungsleistung ist zwingend erforderlich um die elektrotechnischen Planung der PV-Anlage fortzusetzen. Mit dem bereits beauftragten NT20 wurde die Vorplanung durch den AN erbracht. Die Planung soll nunmehr mit dem vorliegenden NT 21 für die LPH 3-4 fortgesetzt werden. Der vorliegende NT 21 umfasst somit die Erweiterung des Auftrags um die LPH 3+4. Die Fortsetzung der Planung der PVAnlagen in der LPH 3+4, ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Synergieeffekte gingen bei Wechsel des AN verloren, verbunden mit Mehrkosten auf Grund notwendiger Aneignung von Projektkenntnissen und terminlicher Verzögerung. Zudem besteht das Risiko von Schnittstellen sowie Gewährleistungsproblemen beim Auftragnehmerwechsel. Die Planungsleistungen stehen in engem zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Bezug. Der AN ist bereits in die Thematik eingearbeitet und setzt seine bisherige Planung mit den angebotenen Leistungen fort. Die Leistungen lassen sich aus Gründen der Gewährleistung und Schnittstellenproblematik nicht separat abgrenzen.
- 01.04.2025 23 - Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Da nicht alle notwendigen Leistungen zur brandschutztechnischen und baulichen Ertüchtigung der Fernbahn-Gleishalle während der Sperrpause vom 14.06.2026 - 12.12.2026 erbracht werden können, muss die Verkehrsanlage nach der Sperrpause so hergerichtet sein, dass ein sicherer und störungsfreier Bahnbetrieb gewährleistet werden kann. Entsprechend besteht hier die Notwendigkeit, eine temporäre Beleuchtungsanlage bis zur Fertigstellung des Beleuchtungsendzustandes, zu planen. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des HV. Durch die Ausführung der zusätzlichen Leistungen bleibt der Auftrag inhaltlich unverändert. Bei einer Übertragung der Leistung würden Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung verloren gehen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des AN zu erheblichen Verzögerungen in der Leistungserbringung führen. Die Planungsleistungen stehen in einem engen zeitlichen und inhaltlichen Bezug zum HV. Eine separate Ausschreibung der Leistungen würde zu Zeitverzügen und zur Gefährdung der Sperrpause 2026 führen. Neben deutlich höheren Planungskosten besteht hier eine erhöhte Gefahr von Gewährleistungs- / Schnittstellenproblemen.
- 09.12.2024 Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotene zusätzliche Planungsleistung resultiert aus der Forderung seitens der BPOL zur Herstellung eines Interimszustandes der Videoanlagen, dieser war nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Herstellung des Interimszustandes, betreffen Anlagen, die zur allgemeinen Anlagenstruktur inkl. deren Trassen zum Aufgabenbereich des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs-/Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 22.05.2024 17 - Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff und für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotene zusätzliche Planungsleistung (Erstellung von 3D-Planung für die Hauptkabeltrassen aller BAs) ist erforderlich um Kollisionen mit dem Hochbau, Bestand und anderen Gewerken frühzeitig festzustellen und ohne terminliche Auswirkungen auf die Bauzeit zu vermeiden. Die 3D-Planung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Erstellung der 3D-Planung betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen, die im Aufgabenbereich des AN liegen. Die durch den AN zu erstellende 3D-Planung bietet die Grundlage für seine weitere Planung. Es besteht ein enger technischer Zusammenhang, daher muss die Planung aus einer Hand erfolgen. Die Planungsleistungen stehen in engen zeitlichen und inhaltlichen Bezug. Die Leistung lassen auch aus Gründen der Schnittstellen und Gewährleistung nicht separat abgrenzen.
- 19.02.2024 Der AN ist mit der Planung des Gewerk Starkstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotene zusätzliche Planungsleistung ist zwingend erforderlich um vor Beginn eines Großereignisses (Fußballeuropameisterschaft) im Juni 2024 die Zug-Info-Monitore (ZIM) auszutauschen. Die Planung der Anpassung/ Umverlegung der elektrotechnischen Anlagen zum Austausch der ZIM ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Anpassung/ Umverlegung der elektrotechnischen Anlagen zum Austausch der ZIM betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 19.02.2024 Der AN ist mit der Planung des Gewerk Starkstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotene zusätzliche Planungsleistung ist zwingend erforderlich um die gestiegenen Anforderungen an die Beleuchtung in den Verkehrsflächen der öffentlichen Bereiche (Deckenbeleuchtung der Treppenhäuser, Balustraden- und Handlaufbeleuchtung) umzusetzen. Die Planung dieser weiteren Beleuchtungsobjekte ist bisher nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die zu planenden weiteren Beleuchtungsanlagen gehören zur allgemeinen Anlagenstruktur und somit zu dem Aufgabenbereich des AN. Es besteht ein enger technischer Zusammenhang, daher muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Die Planungsleistungen stehen in engen zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Bezug. Die Leistungen lassen sich aus Gründen der Gewährleistung und Schnittstellenproblematik nicht separat abgrenzen.
- 02.02.2024 19FEI38091_20 Photovoltaik Lph 1-2
- 02.02.2024 Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol und für den Aufzugs 4 (Achse 6 Fernbahnhalle) am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotenen, zusätzliche Planungsleistung (Erstellung von Planungsgrundlagen / Zusammenführen von Bestandsplänen) ist zwingend erforderlich, um die elektrotechnische Planung des Aufzugs in der Fernbahnhalle abschließen zu können. Die Planung der Bestandsunterlagen Erdung / Potenzialausgleich im Bereich des neu zu errichtenden Aufzugs, ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Erstellung der Bestandsunterlagen (Erdung / Potenzialausgleich) für den neu zu errichtenden Aufzug betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol und für den Aufzugs 4 (Achse 6 Fernbahnhalle) am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotenen, zusätzliche Planungsleistung (Erstellung von Planungsgrundlagen / Zusammenführen von Bestandsplänen) ist zwingend erforderlich, um die elektrotechnische Planung des Aufzugs in der Fernbahnhalle abschließen zu können. Die Planung der Bestandsunterlagen Erdung / Potenzialausgleich im Bereich des neu zu errichtenden Aufzugs, ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Erstellung der Bestandsunterlagen (Erdung / Potenzialausgleich) für den neu zu errichtenden Aufzug betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 29.01.2024 Der AN ist mit der Planung des Gewerk Starkstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angeboten zusätzliche Planungsleistung ist zwingend erforderlich um den Aufzug aus der S-Bahnhalle in die Fernbahnhalle verlegen zu können und damit während der Baumaßnahme BA 2 die barrierefrei Zugänglichkeit zum S-Bahnsteig zu gewährleisten. Die Anpassung/ Umverlegung von elektrischen Anlagen im Bereich des neu zu errichtenden Aufzugs, ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Anpassung/ Umverlegung der elektrotechnischen Anlagen im Baufeld des neu zu errichtenden Aufzugs betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs- /Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 25.01.2024 Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotenen zusätzliche Planungsleistung (Erstellung von Planungsgrundlagen / Zusammenführen von Bestandsplänen) wurde zwingend erforderlich um die vorgezogenen Maßnahmen der elektrotechnischen Ausführungsplanung für das Lager Ditsch, den Personenschutztunnel und des Austauschs ZIM abschließen zu können. Die Erstellung der Bestandsunterlagen, ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Erstellung der Bestandsunterlagen betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs-/Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 25.01.2024 Der AN ist mit der Planung des Gewerks Starkstrom für den BA 2 ff, für den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotenen zusätzliche Planungsleistung (Erstellung von Planungsgrundlagen / Ermittlung Bestand / Zusammenführen von Bestandsplänen) wurde zwingend erforderlich um die elektrotechnischen Entwurfsplanung der Sicherheitsbeleuchtung / Fluchtwegbeschilderung abzuschließen. Die Erstellung der Bestandsunterlagen, ist nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die Erstellung der Bestandsunterlagen betreffen Anlagen, die zur allgemeine Anlagenstruktur inkl. deren Trassen des Aufgabenbereichs des AN gehören. Aus Gründen der Gewährleistung bzw. des technischen Zusammenhangs, muss die Planung der angebotenen Maßnahmen aus einer Hand erfolgen. Der Aufwand einer Ausschreibung der notwendigen Leistung steht nicht im Verhältnis zu den Planungskosten. Eine Wahrscheinlichkeit für eine derart geringfügige Leistung einen Bieter zu finden ist eher gering. In Summe ist mit deutlich höheren Planungskosten und Gewährleistungs-/Schnittstellenproblemen zu rechnen.
- 05.01.2024 Der AN ist mit der Planung des Gewerk Starkstrom für den BA 2 ff sowie den Mieterausbau der BPol am Bf. Zoo beauftragt. Die angebotenen zusätzlichen Besprechungen, Abstimmungen und deren Vor- bzw. Nachbereitung ist zwingend erforderlich, um den Werkerfolg der vertraglich geschuldeten Leistung umzusetzen. Die angebotenen Leistungen sind nicht Bestandteil des Hauptvertrags. Die zusätzlichen Abstimmungen und Besprechungen außerhalb der vertraglich vereinbarten Planungstermine können aus Gründen der Gewährleistung sowie des technischen Zusammenhangs von keinem anderen Fachplaner übernommen werden. Im Falle einer Ausschreibung o.a. Leistungen, hätte ein etwaiger, schwer zu findender neuer Fachplaner, die angefangene Leistung fortführen und die Gewährleistung hierfür übernehmen müssen. Dadurch würden etwaige Angebote für diese Leistung um ein Vielfaches höher sein, sofern es welche gäbe. Schlussendlich sind diese Leistungen bereits erbracht und bei einer Neuvergabe würde mit erheblich zeitlich Verzügen und damit weiteren Zusatzkosten zu rechnen sein.
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