Offenes Verfahren Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe

Stralsunder Werkstätten Personensonderbeförderung (Straße) 2026 über die Beförderung von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen

Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH · Stralsund · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen (regional)

Angebote bis 03.07.2026, 12:00 Uhr (noch 22 Tage)

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Beschreibung

Personensonderbeförderung (Straße) von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Verkehr & Logistik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Leistungsgegenstand ist Personensonderbeförderung für Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen im Raum Stralsund und Umgebung.
  • Geschätzter Auftragsvolumen beträgt 1.000.000 EUR, offenes Verfahren mit standardisierter Bekanntmachung.
  • Bieter müssen Nachweise über Erfahrung in Behindertenbeförderung, behindertengerechte Fahrzeugausstattung und geschultes Fachpersonal erbringen.
  • Auftraggeber ist eine gemeinnützige GmbH im Bereich Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, ein erfahrener Auftraggeber im Sozialbereich.
  • Angebote sollten detaillierte Angaben zu Fahrzeugflotte, Personalqualifikation, Sicherheitsstandards und Betriebskonzept enthalten.

Ausschreibung für Personensonderbeförderung (Straße) von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen durch die Stralsunder Werkstätten gGmbH mit geschätztem Wert von 1.000.000 EUR.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Klimaschutz

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Stralsunder Werkstätten Personensonderbeförderung (Straße) 2026 über die Beförderung von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen
  • Angebotspreis (ZK 1) 70 %
    Preis

    Angebotspreis

  • Routenplanung (ZK 2.1) 10 %
    Qualität

    Plausible Planung möglichst effizienter Routen anhand der derzeitigen Angaben zu Haltepunkten mit dem Ziel kurzer Beförderungszeiten für die Fahrgäste.

  • Fahrzeuge (ZK 2.2) 10 %
    Qualität

    Hinreichende Anzahl, Qualität der Ausstattung, Alter bei Vertragsbeginn, günstige Umwelteigenschaften.

  • Organisation (ZK 2.3) 10 %
    Qualität

    Hochwertigkeit und Plausibilität der Aufbau- und Ablauforganisation (Disposition, Kommunikation Vertretungsregelungen u. Ä.).

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Eignungskriterium EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor. Eignungsnachweis BA2: Erlaubtheit/Berufsregister: Eigenklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse.

  • Eintragung Handelsregister

    Eignungskriterium EK-I. Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe). Eignungsnachweis BA1: Unternehmensprofil/-organisation: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Eignungskriterium EK-III: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.000.000 EUR beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. Dies gilt unabhängig von der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Insassenunfallversicherung. Eignungsnachweis WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) und ihrer Höhe, nur auf gesonderte Anforderung auch vom Versicherer ausgestellter Nachweis. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.000.000 EUR pro Jahr beträgt, ist schon mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!), im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Eignungskriterium EK-IV: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel doppelt so hoch ist wie der geschätzte vergaberechtliche Auftragswert des vorliegenden Auftrags (also 1.000.000,00 EUR x 2 = 2.000.000,00 EUR), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eignungsnachweis WL2: Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.

  • Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

    Eignungskriterium EK-V: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren Umsätze aus mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Aufträgen erzielt haben. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn dieser Umsatz mit 500.000,00 EUR netto jährlich im Mittel doppelt so hoch ist wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz (etwa 250.000,00 EUR p.a. netto), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eignungsnachweis WL3: Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Personenbeförderung von Menschen mit Behinderungen).

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Eignungskriterium EK-VII: Qualitätssicherung: Das Unternehmen hat organisatorische/technische Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Leistungen implementiert, die sicherstellen, dass vergleichbare Aufträge in angemessener Qualität ausgeführt werden können. Eignungsnachweis TL2: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Erklärung, aus der die vom Unternehmen implementierten organisatorischen/technischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung hervorgehen. Dies können Zertifizierungen über die Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung im Sinne von § 49 VgV sein, es sind aber auch andere Beschreibungen zugelassen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Eignungskriterium EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Personensonderbeförderung von Menschen mit Behinderungen) verfügen. [Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens. Die geplante Aufbau- und Ablauforganisation betreffend den vorliegenden Auftrag wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV)]. Eignungsnachweis TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Personensonderbeförderung von Menschen mit Behinderungen) mit stichwortartiger Beschreibung (z. B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers, inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) (oder Referenzschreiben) und des Auftragsumfangs (möglichst auch des erzielten Umsatzes).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 22 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1.000.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 03.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.527 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 509.936 €
Median 1.030.973 €
Oberes Quartil 4.476.340 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

1.000.000 €
Geschätzter Wert
ca. 69 % unter Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 03.07.2026, 12:00 Uhr (noch 22 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 02.06.2026
  2. Angebotsfrist 03.07.2026
  3. Wertung ca. 04.07.2026
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 24.07.2026

    Ø 52 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 730 vergleichbaren Vergaben in Verkehr & Logistik. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer Stralsunder Werkstätten Personensonderbeförderung 2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH
Standort Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlicht 02.06.2026
CPV-Code 60130000
Transportdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Stralsund und Umgebung
Laufzeit 5 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 1 Monat
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Vergabeberatung
WEISSLEDER EWER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB · Kiel

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 415.694 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 12.640 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 52 Tage
Schätzwert-Abweichung -11%
KMU-Bieteranteil 45%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Mecklenburg-Vorpommern
Preis-Kalkulator freischalten →

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CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Daten korrigieren →