AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kindergarten St.Nikolaus Brunnthal, Interimsmaßnahme Containeranlage
Stammdaten
- Auftraggeber
- HBGemeinde Brunnthal, Brunnthal
- Veröffentlicht
- 10.06.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45214100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Errichtung und Vermietung einer Containeranlage als Interimslösung für einen 3-gruppigen Kindergarten auf dem Spielplatzgelände neben dem bestehenden Kindergarten in Brunnthal, mit einer geplanten Standzeit von 24 Monaten. Die Containeranlage hat die Außenmaße von 14,6 m x 21,53 m und besteht aus insgesamt 32 Raumcontainern, die auf zwei Etagen verteilt sind. Zwischen den Raumcontainern befinden sich Flurcontainer. Die Breite der Container variiert zwischen 2,44 m und 3,20 m. Die Raumhöhe beträgt mindestens 2,50 m, und die Gesamthöhe der Anlage ab der Geländeoberkante ist 6,09 m. Das innenliegende Treppenhaus sowie die Außentreppe müssen eine lichte Breite von mindestens 1,20 m aufweisen, um als Rettungsweg den erforderlichen Sicherheitsstandards zu entsprechen. Die Sanitärcontainer sind in einer kindgerechten Ausführung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren zu planen und auszustatten. Zu den Leistungen gehören ebenfalls die erforderlichen Erdarbeiten als vorbereitende Maßnahmen zum Aufstellen der Container, die Fundamentierung sowie die Anschlüsse an die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen ab dem Übergabeschacht. Nach dem Abtransport der Containeranlage ist die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 25.07.2025
- Ende
- 25.09.2025
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- cr2 Modulbau GmbH & Co.KG
- Vertragsabschluss
- 19.05.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.