AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f0387e1b7-2eb8f02d1b3bac26) · Abgerufen am 11.10.2026 20:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/00aed006-d8ec-494d-9b05-cb85da421e34/

Lieferung und Montage von Wegweisungen im SachsenNetz Rad, Region Zwickau

Notice-ID: 00aed006-d8ec-494d-9b05-cb85da421e34 · Procedure-ID: 8cb1b0b6-6860-4cff-9417-274988bbd4d5

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Dresden
Veröffentlicht
14.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233290 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Umfang der Leistung - Grobmengen: - Demontage Verkehrsschilder: ca. 380 Stk. - neue Rohrpfosten als Aufstellvorrichtung für Verkehrsschilder: ca. 210 Stk. - Rohrpfostenverlängerungen: ca. 90 Stk. - Pfostenaufkleber: ca. 890 Stk. - Vollwegweiser und Ortstafeln: ca. 470 Stk. - Zwischenwegweiser: ca. 860 Stk. - Informationstafeln: ca. 10 Stk. - Einschubplaketten: ca. 370 Stk. Folgende Planungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung: - Einholung verkehrsrechtliche Anordnungen - Einholung Schachtscheine - Bestandaufnahme

Vertragslaufzeit

Beginn
14.10.2026
Ende
30.06.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).