AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 20:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/00c3500a-0af0-42ec-9598-35ecfc96762c/

Bewirtschaftung Cafeterien Universitätsstadt Marburg

Notice-ID: 00c3500a-0af0-42ec-9598-35ecfc96762c · Procedure-ID: 4c1a704d-333a-430b-9bb4-35d5ee3e4f3a

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsstadt Marburg, Marburg
Veröffentlicht
08.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15890000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Pacht- und Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung der Cafeteria inkl. Pausen- und Kioskverkauf an der Emil-von-Behring-Schule, Sybelstraße 9, 35037 Marburg mit Leistungsbeginn zum 18.08.2025 (Los 1) Pacht- und Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung der Cafeteria inkl. Pausen- und Kioskverkauf an der Sophie-von-Brabant-Schule, Uferstraße 18, 35037 Marburg mit Leistungsbeginn zum 18.08.2025 (Los 2) Pacht- und Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung der Cafeteria (Pausen- und Kioskverkauf) an der Käthe-Kollwitz-Schule, Standort 1: Georg-Voigt-Str. 2 (optional) und Standort 2: Schützenstraße 46, 35039 Marburg mit Leistungsbeginn zum 18.08.2025 (Los 3)

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).