AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/00ca1f5f-ccd5-4713-9a82-9fb46871db8d/

Hochleistungsrechner für die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) am Standort Karlsruhe (Los 1) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am Standort Hamburg (Los 2)

Notice-ID: 00ca1f5f-ccd5-4713-9a82-9fb46871db8d · Procedure-ID: b61dfec4-3383-4708-acb2-df469d6005f5

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Karlsruhe
Veröffentlicht
07.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
30211100 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind die Beschaffung und Installation je eines Hochleistungsrechners (u.a. zur Erstellung, Bearbeitung und den Betrieb numerischer Modelle) für die BAW am Standort Karlsruhe (Los 1) und für das BSH am Standort Hamburg (Los 2), sowie deren Instandhaltung. Es sind Benchmarks durchzuführen, welche in den Leistungsbeschreibungen zu den Losen spezifiziert werden.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
70 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).