AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/00d93c23-d564-4594-8ceb-90cf5a4d1add) · Abgerufen am 22.09.2026 20:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/00d93c23-d564-4594-8ceb-90cf5a4d1add/

Mittagsverpflegung für die Teilnehmer/innen der außerschulischen Betreuungsangebote in der VG Weißenthurm

Notice-ID: 00d93c23-d564-4594-8ceb-90cf5a4d1add · Procedure-ID: 82d4f683-bc15-4fc7-b344-36b5b295a46c

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Weißenthurm, Weißenthurm
Veröffentlicht
30.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Zuschlagswert
355.076 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von fertig zubereiteten, ausgabefähigen, warmen Mittagsmahlzeiten für Teilnehmer/innen der außerschulischen Betreuungsangebote in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Die Vertragslaufzeit beginnt am 10.08.2026 und endet am 30.06.2028. Die (maximale) optionale Verlängerung erstreckt sich bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.08.2026
Ende
30.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Alexanders Gastro GmbH
Vertragsabschluss
29.06.2026
Zuschlagsentscheidung
27.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).