KETA-Modernisierung KE17: Baubegleitendes Claim-Management (K-19/1419)
KI Gesucht wird ein Dienstleister für baubegleitendes Claim-Management im Rahmen der KETA-Modernisierung KE17.
Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH · Singen (Hohentwiel) · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
Bieter-Übersicht: 10 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Gegenstand der Ausschreibung sind Projektmanagementleistungen für den Krankenhausneubau am Standort Nordstadt Singen (kurz: Krankenhausneubau GLKN).
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„Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 74, 17 VgV vergeben. Überblick zum Verfahrensablauf: Das Verfahren beginnt mit einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, in dem jedes interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen kann. Auf Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge wird die Eignung der Bewerber anhand der für das Verfahren festgelegten Kriterien geprüft wird (siehe Ziff. 15 des Anschreibens). Übersteigt die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden kann, wird die Zahl nach festgelegten Kriterien zur Bieterauswahl reduziert (siehe Ziff. 16 des Anschreibens). In der darauffolgenden Angebots- und Verhandlungsphase werden nur die geeigneten (und ggf. bei Überschreiten der Höchstzahl ausgewählten) Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Angebote von weiteren Unternehmen sind nicht zulässig. Die Erstangebote bilden die Grundlage für möglicherweise später folgende Verhandlungen. Die Angebotsfrist wird mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote festgesetzt. Nach Abgabe der Erstangebote finden Bieterpräsentationen statt. Diese werden bewertet und dienen zugleich der Verifizierung der Angebote und der Aufklärung von Fragen des Auftraggebers. Im Zuge von Verhandlungen wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen ggf. aktualisieren. In diesem Fall erhalten alle an der Verhandlungsrunde beteiligten Bieter einheitlich die Gelegenheit, aktualisierte Angebote einzureichen. Beabsichtigt der Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung der finalen Angebote und die Dauer fest, für die die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Dieses Zuschlagskriterium betrifft das für den Zuschlagsfall zur Ausführung der Leistung angebotene Personal im Projektmanagementteam (wie im Formblatt 20 (Angebot) angegeben). Mindestanforderungen zur Zusammensetzung des Projektmanagementteams (Muss-Kriterien): - Für das Projektmanagementteam sind je eine Person als Teamleitung und Stellvertretung sowie mindestens drei weitere Positionen namentlich festzulegen (= mind. 5 Personen). - Das Team muss die Projektsteuerung und Projektleitung (Projektstufe I) abbilden können. - Die Teamleitung muss bereits ein Bauprojekt gesteuert oder geleitet haben (mind. stellvertretend). Im Übrigen ist die Gestaltung des Teams nach Größe, Zusammensetzung und interner Struktur Sache des Bieters. Das angebotene Team ist verbindlich, d.h. muss in dieser Form im Zuschlagsfall zur Auftragsausführung eingesetzt werden. Ein Personalwechsel ist nur ausnahmsweise im begründeten Einzelfall zulässig (Kündigung / längere Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters o.Ä.) und setzt stets die Zustimmung des Auftraggebers sowie den Nachweis mindestens gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung voraus. Dieses Zuschlagskriterium ist in folgende Unterkriterien (UK) unterteilt: - UK 2.1: Qualifikation (CV) (10 %, max. 100 Punkte) - UK 2.2: Berufserfahrung (Persönliche Referenzen) (20 %, max. 200 Punkte) - UK 2.3: Kommunikationsfähigkeit (Präsentation) (10 %, max. 100 Punkte) Die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu den Unterkriterien sind in den Ziff. 19.2.1 bis Ziff. 19.2.3 des Anschreibens beschrieben. Die in den Unterkriterien erreichten Wertungspunkte eines Angebots werden addiert.
Dieses Zuschlagskriterium betrifft das Konzept für die Ausführung der Leistung. Für das Konzept ist das Formblatt 23 (Leistungskonzept) einzureichen, ergänzt um die darin genannten Anlagen, insbesondere ein Projektorganigramm. Dem Angebot soll ein schlüssiges Konzept zum Projektteam und zur Projektorganisation sowie der Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zugrunde liegen, dessen Grundlagen sich idealerweise bereits in vergleichbaren Projekten bewährt haben. Das Konzept muss die konkreten Anforderungen aus dem Projekt (zeitlich, organisatorisch, inhaltlich) und die vom Bieter zugrunde gelegten Rahmenbedingungen (insbesondere den Preis) berücksichtigen. Dieses Zuschlagskriterium ist in folgende Unterkriterien (UK) unterteilt: - UK 3.1: Gliederung der Projektorganisation (10 %, max. 100 Punkte) - UK 3.2: Übersicht zur Zusammenarbeit mit Auftraggeber (10 %, max. 100 Punkte) - UK 3.3: Steuerungs- und Kontrollinstrumente (10 %, max. 100 Punkte) - UK 3.4: Kapazitäten und Verfügbarkeit (10 %, max. 100 Punkte) Die näheren Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe zu den Unterkriterien sind in den Ziff. 19.3.1 bis Ziff. 19.3.4 des Anschreibens beschrieben. Die in den Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden addiert.
Bewertet wird das Honorarangebot (Preisangebot) nach den geforderten Preisangaben. Für das Preisangebot ist das Formblatt 21 (Preisangebot) mitsamt den geforderten Anlagen einzureichen. Es sind alle Tabellenblätter vollständig auszufüllen. Maßgeblich für die Wertung ist der "Angebotsvergleichspreis". Das "rechnerische Gesamthonorar" wird informativ ermittelt. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben und müssen alle für die Leistung anfallenden Kosten, Gebühren, Preise usw. beinhalten. Zusätzliche Positionen sind unzulässig. Das Vergütungsmodell differenziert nach der Projektleitung und der Projektsteuerung. Die in Ziff. 19.1.1 und Ziff. 19.1.2 des Anschreibens als wertungsrelevant ausgewiesenen Bestandteile bilden den Angebotsvergleichspreis (zusätzlich im Formblatt 21 (Preisangebot) farblich lila hervorgehoben). Die Umrechnung in Wertungspunkte erfolgt nach Ziff. 19.1.3 des Anschreibens. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die maximale Wertungspunktzahl. Alle anderen Angebote erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: maximale Wertungspunktzahl multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den Preis des Angebots).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Gesucht wird ein Projektsteurer für das Naturtheater Reutlingen zur Steuerung eines Kulturbauprojekts (geschätzte Gesamtkosten 7,519 Mio.
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