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Studie: Wirtschaftlichkeits- & Effizienzuntersuchungen von Windenergieanlagen kleiner/mittlerer Bauhöhe im Bereich von Bauhöhenbeschränkungen durch militärisch-flugbetriebliche Belange (TA908)
Planungsamt der Bundeswehr Referat I 1 (4) · Berlin · Berlin · Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Deutsche WindGuard
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Es soll eine wissenschaftliche Studie zu Untersuchungen der technischen Marktverfügbarkeit, des Standes der Technik inkl. Forschungsperspektiven, der Effizienz, der Wirtschaftlichkeit sowie des Beitrages zur Energiesicherheit Deutschlands von Windenergieanlagen kleiner und mittlerer Bauhöhe durchgeführt werden. Aufgrund der technischen Entwicklung hat sich der wirtschaftliche Trend zur überwiegenden Nutzung immer größerer Windenergieanlagen (WEA), welche aber grundsätzlich beim Einsatz in Gebieten mit Bauhöhenbeschränkungen durch militärische Verfahrensräume flugsicherheitstechnisch problematisch sind, herausgebildet. Daher wird in der Studie die Fragestellung ergebnisoffen betrachtet, ob und inwieweit der Einsatz kleiner und mittlerer WEA technisch möglich und im Sinne eines Beitrages zur Energiesicherheit Deutschlands sinnvoll sein könnte. Insbesondere soll untersucht werden, inwiefern kleine und mittlere WEA dazu geeignet sind, eine Kompromisslösung zwischen militärischen Erfordernissen und Bedarfen, die zu einer Höhenbeschränkung von Bauwerken führen können (z.B. durch vorhandene Kursführungsmindesthöhen oder Radaranlagen) und dem Ausbau der Windenergie darzustellen. Dazu ist durch den Auftragnehmer eine Untersuchung der technischen Verfügbarkeit und Bauart am Markt vorzunehmen, um daraus den Bauhöhenbereich kleiner und mittlerer WEA zu definieren. Im Rahmen dessen soll neben dem Status quo ebenfalls ermittelt werden, wie sich die Verfügbarkeit von WEA kleiner und mittlerer Bauhöhe perspektivisch entwickeln wird und welchen Anteil diese WEA am Gesamtmarkt ausmachen. In einem weiteren Schritt soll der Stand der Technik von WEA kleiner und mittlerer Bauhöhe sowie die Forschungen und perspektivische Entwicklungen dargestellt und unter dem Gesamtkontext aller verfügbaren WEA bewer-tet werden. Der Auftragnehmer bestimmt bzw. entwickelt geeignete Kriterien, um die Effizienz von WEA kleiner und mittlerer Bauhöhe im Vergleich zur Effizienz größerer WEA gegenüberzustel
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Siehe Bewertungskriterien 60 %Qualität
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Preis 40 %
Siehe Bewertungskriterien
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 94 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Deutsche WindGuard1 Veröffentlichung
- 23.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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