AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6FDY65MSU25/documents) · Abgerufen am 13.10.2026 12:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/00e07c42-19f2-499f-bd8b-acac751db4dd/

Dienstleistungen der Druckvorstufe für den NDR

Notice-ID: 00e07c42-19f2-499f-bd8b-acac751db4dd · Procedure-ID: 9c6d6eaf-762a-4091-bea2-405fd6cf5a97

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Stammdaten

Auftraggeber
Norddeutscher Rundfunk, Hamburg
Veröffentlicht
30.09.2026
Frist (Submission)
30.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79822000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der NDR sucht ein qualifiziertes Druckvorstufe-Unternehmen für die Reinzeichnung und Druckdatenerstellung aus zugelieferten Layoutdaten gemäß den Corporate Design Vorgaben des NDR. Das Spektrum der Produkte umfasst Broschüren, Faltblätter, Flyer, Plakate und sonstige Drucksachen für alle Unternehmensbereiche des NDR. Die Bildbearbeitung hat dabei eine besondere Bedeutung, nicht nur für Print-Produkte, sondern auch für digitale Ausspielwege.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
21 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).