AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 04:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/00f7b3ff-0da7-4cbb-9be3-8e7db2f0cba7/

Hochwasserschutz Oberbeuren Kaufbeuren

Notice-ID: 00f7b3ff-0da7-4cbb-9be3-8e7db2f0cba7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Kaufbeuren, Kaufbeuren
Veröffentlicht
28.01.2025
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45246400 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Kaufbeuren möchte die bebauten Gebiete im Stadtteil Oberbeuren vor Hochwasser der Gewässer III. Ordnung schützen. Die Überflutungsgefährdung soll durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen verhindert bzw. auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Hierzu erfolgt der Hochwasserschutz soweit wie möglich durch den Bau und Betrieb von Hochwasserrückhaltebecken. Es sind insgesamt zwei Standorte für Hochwasserrückhaltebecken geplant: am Grundbach und am Weidachgraben. Neben dem Bau der beiden HRB`s sind weitere Maßnahmen in Form eines Gewässerausbaus geplant. Eine Umgehungsleitung als Entlastung des verrohrten Grund- und Zeisenbaches sowie ergänzende Schutzmaßnahmen (Grundbach Oberstrom der Bachverrohrung, Siedlung am Landgraben, Hölzlestraße, Sanierung des sogenannten Trockenbeckens, Maßnahmen am Bgm.-Kristaller-Weg und Weitere). Diese Vorinformation gilt für alle auszuschreibenden Gewerke/Leistungen dieser Maßnahme.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.03.2025
Ende
04.03.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).