AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 22:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/00fc88cc-4aa8-40cf-b273-5b5d85e75fa4/

Apple 2024

Notice-ID: 00fc88cc-4aa8-40cf-b273-5b5d85e75fa4 · Procedure-ID: 646e5852-92f8-4060-81c6-3ceb416cb21a

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Stammdaten

Auftraggeber
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein, Kamp-Lintfort
Veröffentlicht
14.11.2024
Frist (Submission)
17.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-) Vertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten mit der einseitig zugunsten des KRZN bestehenden Option einer maximal dreimaligen, jeweils zwölfmonatigen Verlängerung (d.h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten) über die produkt-/herstellerspezifische Lieferung von Produkten des Herstellers Apple in unterschiedlichen Leistungsklassen bzw. Apple-Produktlinien nebst Systemzubehör inkl. damit verbundener Dienstleistungen in Form einer EVB-IT Rahmenvereinbarung je Los.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland über Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).