AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung: Vergabe von Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung der öffentlichen Straßen

Notice-ID: 0102fc71-a783-4cec-9e91-3d58604786c1 · Procedure-ID: 4a28f43c-9e67-44f4-b68c-43ded58db4f0

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Stammdaten

Auftraggeber
Städtischen Betriebe Herzberg am Harz, Eigenbetrieb Stadtreinigung, Herzberg am Harz
Veröffentlicht
26.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90610000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
122.912 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Herzberg am Harz vergibt im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung die maschinelle Straßenreinigung öffentlicher Straßen in der Kernstadt sowie den vier Ortsteilen Lonau, Pöhlde, Scharzfeld und Sieber. Gegenstand der Ausschreibung ist die ganzjährige maschinelle Reinigung von Fahrbahnen, Wendeplätzen, Parkbuchten und der Fußgängerzone in vier Reinigungsklassen (dreimal wöchentlich, wöchentlich, 14-tägig sowie jährliche Sonderreinigung) einschließlich der Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts. Der Winterdienst ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Saubermänner Hannover GmbH
Vertragsabschluss
25.08.2026
Zuschlagsentscheidung
06.08.2026
Angebotsspanne
122.912 – 172.854 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).