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Sanierung und Anbau Mittelschule Oberstdorf, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule), vertr. d. den Markt Oberstdorf · Oberstdorf · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSanierung und Anbau Mittelschule Oberstdorf, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9🏆 Bietergemeinschaft: Beer Bembé Dellinger Architekten und Stadtplaner GmbH (mit jasarevic architekten bda dwb, Mering) · Augsburg
- Bietergemeinschaft: Beer Bembé Dellinger Architekten und Stadtplaner GmbH · Augsburg
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der Schulverband d. Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) plant die Sanierung u. den Anbau d. Mittelschule Oberstdorf, Alpgaustraße 28 in 87561 Oberstdorf. Die Maßnahme beinhaltet die Generalsanierung des Hauptgebäudes d. Schule, den Rückbau/Abbruch eines erdgeschossigen Bereichs im Norden, den Umzug d. Fachklassen sowie einen Anbau im Süden an das bestehende Hauptgebäude. Ein baul. Konzept bzgl. Sanierung od. Neubau liegt vor. Der Abschlussbericht wird d. Ausschreib. angehängt. Die bisherigen Lösungsansätze waren nicht zufriedenstellend, der AG ist daher offen für andere Ideen, welche zu einer wirtschaftl. Lösung führen. Das aktuelle Raumkonzept sieht 12 Klassen vor, gem. d. Schulleitung tendiert die Prognose zukünftig zu 13 od. 14 Klassen. Die Turnhalle ist kein Bestandteil d. Maßnahme. In d. MS ist eine Musikschule zu integrieren, für die eine baul. u. schalltechn. Entkoppelung vorzusehen ist, welche d. störungsfreien Betrieb v. Musikschule u. Schulunterricht ermöglicht. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Der Auftraggeber ordnet die Sanierung des Schulgebäudes u. den Anbau der Honorarzone III zu. Ggf. werden im Rahmen d. Planung versch. besondere Leistungen beauftragt werden. Bei diesem Projekt werden staatliche Förderungen beantragt. Die Förderabrechnung erfolgt über einen einzureichenden Fördermittel-Verwendungsnachweis. Ein Altlastengutachten liegt bereits vor. Die Funktionsplanung und das Konzept aus der Machbarkeitsstudie war bisher für die Bauherrschaft und Nutzer nicht zufriedenstellend, dieses ist daher durch den Architekten in Abstimmung mit der Bauherrschaft und den Nutzern zu überarbeiten. Die Vorstudie hat gezeigt, dass eine Verlagerung des Schulbetriebs in eine Interimsschule kostentechnisch nicht darstellbar ist. Aus diesem Grund soll auf eine Interimsschule verzichtet werden. Dies hat zur Folge, dass ein Bau in Abschnitten unumgänglich ist,
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📅 Laufzeit endet am 01.04.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien) 45 %Qualität
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A) Projektteam (mit Unterkriterien) 35 %Qualität
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C) Honorar 20 %Kosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 21.08.2025 Original-Veröffentlichung
- 20.08.2025 Im Rahmen der Vorplanung hat sich gezeigt, dass ein Neubau gegenüber der Sanierung mit Anbau entgegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie die wirtschaftlichere Lösung ist und überdies bei einer Sanierung mit Anbau mit schweren Beeinträchtigungen für den Schulbetrieb zu rechnen ist. Anders als noch in der Machbarkeitsuntersuchung angenommen, kann bei der Sanierungsvariante nicht auf kostenintensive Bestandsumbauten zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Bauprozess verzichtet werden. Das Projekt- und Überwachungsziel wurde deshalb auf den vorliegenden Vorentwurf Neubau konkretisiert. Es liegt keine wesentliche Änderung iSd § 132 Abs. 1 GWB vor. Eine Realisierung als Neubau war bereits in der Auftragsbekanntmachung ("der AG ist daher offen für andere Ideen, welche zu einer wirtschaftl. Lösung führen.") und den Vertragsunterlagen (Besondere Leistung: "Untersuchung von zwei alternativen Lösungsansätzen nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung") angelegt. Überdies liegen die Tatbestände der benannten unwesentlichen Änderungen gemäß § 132 Abs. 3 GWB (Änderung unterhalb eines bestimmten Mindestwertes; Wert der Änderung: Verringerung des Honorars um ca. 3,34% gegenüber der Variante "Sanierung mit Anbau"), § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB (Änderungen aufgrund von Überprüfungsklauseln oder Optionen) und § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB (Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich) vor.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 143 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bietergemeinschaft: Beer Bembé Dellinger Architekten und Stadtplaner GmbH (mit jasarevic architekten bda dwb, Mering)Zuschlagswert 1.383.623 €1 Veröffentlichung
- 12.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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