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Sanierung und Anbau Mittelschule Oberstdorf, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9
Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule), vertr. d. den Markt Oberstdorf · Oberstdorf · Bayern
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Beschreibung
Der Schulverband d. Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) plant die Sanierung u. den Anbau d. Mittelschule Oberstdorf, Alpgaustraße 28 in 87561 Oberstdorf. Die Maßnahme beinhaltet die Generalsanierung des Hauptgebäudes d. Schule, den Rückbau/Abbruch eines erdgeschossigen Bereichs im Norden, den Umzug d. Fachklassen sowie einen Anbau im Süden an das bestehende Hauptgebäude. Ein baul. Konzept bzgl. Sanierung od. Neubau liegt vor. Der Abschlussbericht wird d. Ausschreib. angehängt. Die bisherigen Lösungsansätze waren nicht zufriedenstellend, der AG ist daher offen für andere Ideen, welche zu einer wirtschaftl. Lösung führen. Das aktuelle Raumkonzept sieht 12 Klassen vor, gem. d. Schulleitung tendiert die Prognose zukünftig zu 13 od. 14 Klassen. Die Turnhalle ist kein Bestandteil d. Maßnahme. In d. MS ist eine Musikschule zu integrieren, für die eine baul. u. schalltechn. Entkoppelung vorzusehen ist, welche d. störungsfreien Betrieb v. Musikschule u. Schulunterricht ermöglicht. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Der Auftraggeber ordnet die Sanierung des Schulgebäudes u. den Anbau der Honorarzone III zu. Ggf. werden im Rahmen d. Planung versch. besondere Leistungen beauftragt werden. Bei diesem Projekt werden staatliche Förderungen beantragt. Die Förderabrechnung erfolgt über einen einzureichenden Fördermittel-Verwendungsnachweis. Ein Altlastengutachten liegt bereits vor. Die Funktionsplanung und das Konzept aus der Machbarkeitsstudie war bisher für die Bauherrschaft und Nutzer nicht zufriedenstellend, dieses ist daher durch den Architekten in Abstimmung mit der Bauherrschaft und den Nutzern zu überarbeiten. Die Vorstudie hat gezeigt, dass eine Verlagerung des Schulbetriebs in eine Interimsschule kostentechnisch nicht darstellbar ist. Aus diesem Grund soll auf eine Interimsschule verzichtet werden. Dies hat zur Folge, dass ein Bau in Abschnitten unumgänglich ist,
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Bietergemeinschaft: Beer Bembé Dellinger Architekten und Stadtplaner GmbH
(mit jasarevic architekten bda dwb, Mering) mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Bietergemeinschaft: Beer Bembé Dellinger Architekten und Stadtplaner GmbH (mit jasarevic architekten bda dwb, Mering). Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
-
Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 21.08.2025 Auch in TED EU publiziert
- 20.08.2025 Im Rahmen der Vorplanung hat sich gezeigt, dass ein Neubau gegenüber der Sanierung mit Anbau entgegen der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie die wirtschaftlichere Lösung ist und überdies bei einer Sanierung mit Anbau mit schweren Beeinträchtigungen für den Schulbetrieb zu rechnen ist. Anders als noch in der Machbarkeitsuntersuchung angenommen, kann bei der Sanierungsvariante nicht auf kostenintensive Bestandsumbauten zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs im Bauprozess verzichtet werden. Das Projekt- und Überwachungsziel wurde deshalb auf den vorliegenden Vorentwurf Neubau konkretisiert. Es liegt keine wesentliche Änderung iSd § 132 Abs. 1 GWB vor. Eine Realisierung als Neubau war bereits in der Auftragsbekanntmachung ("der AG ist daher offen für andere Ideen, welche zu einer wirtschaftl. Lösung führen.") und den Vertragsunterlagen (Besondere Leistung: "Untersuchung von zwei alternativen Lösungsansätzen nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung") angelegt. Überdies liegen die Tatbestände der benannten unwesentlichen Änderungen gemäß § 132 Abs. 3 GWB (Änderung unterhalb eines bestimmten Mindestwertes; Wert der Änderung: Verringerung des Honorars um ca. 3,34% gegenüber der Variante "Sanierung mit Anbau"), § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB (Änderungen aufgrund von Überprüfungsklauseln oder Optionen) und § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB (Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich) vor.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Zuschlagswert 1.383.623 €1 Veröffentlichung
- 12.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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