AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 00:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01514446-29ec-4f22-9df7-601253145b05/

Umbau und Erweiterung Ludwigschule St. Ingbert

Notice-ID: 01514446-29ec-4f22-9df7-601253145b05 · Procedure-ID: 258ddbae-e0e7-4953-b5bd-f1e4dfcf65a6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Sankt Ingbert, St. Ingbert
Veröffentlicht
13.02.2025
Frist (Submission)
11.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
730.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Baumaßnahme ist die Sanierung der Ludwigsschule in Sankt Ingbert, so dass das Bauwerk unter Berücksichtigung der geltenden Baubestimmungen wieder als Schulgebäude genutzt werden kann. Weiterhin soll auf dem Schulgelände ein Erweiterungsbau errichtet werden, um den Anforderungen einer Ganztagesschule zu genügen. Bei der Ludwigschule St. Ingbert handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches von September 1909 - April 1910 von Stadtbaumeister Georg Dietmayr errichtet wurde. Da es sich bei dem Gebäude um einen architektonisch und künstlerisch wertvollen, bauzeitlicher Bestand handelt, und der Bau dazu noch eine städtebaulich hervorgehobene Stellung besitzt, wurde es unter Denkmalschutz gestellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).