Vergeben Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume

Stadt Starnberg · Starnberg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Degle.Degle Gesellschaft von Architekten mbH
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 09.02.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Planungsleistungen im Rahmen der Objektplanung des Seebades in Starnberg -Sanierungsplanung Flachdachbereiche (Dachabdichtung und Fassadenanschluss). Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 und Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1, 4, 8 und 9.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume
  • Honorarangebot 40 %
    Preis

    Honorarangebot - "Wertungssumme" Angebot mit niedrigster Wertungssumme bekommt 5 Punkte. Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme bekommt 0 Punkte Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Gewichtung 40 %

  • Ausführungskonzept 30 %
    Qualität

    Projektteam Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/in sowie des/der stellvertretenden Projektleiter/in mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u.a. Lebenslauf, Qualifikationen) bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie anhand mindestens einer mit der konkreten Auftragsdurchführung vergleichbaren Referenz mit Erläuterung der Funktion und wesentlichen Aufgaben im Referenzprojekt, die für die ausgeschriebene Leistung relevant sein werden. Vorgesehene/r Gesamtprojektleiter - Gewichtung 17 % Vorgesehene/r stellvertretende/r Projektleiter/in - Gewichtung 13 % Gewichtung 30 % Die geforderten Angaben sind in Form eines Konzeptes darzustellen.

  • Ausführungskonzept 30 %
    Qualität

    Ausführungskonzept - Projekteinschätzung 1. Darstellung der geplanten Vorgehensweise bei der Ausarbeitung der konkreten Planungsaufgabe anhand der vorliegenden Schadensgutachten. 2. Erläuterung anhand einer bereits erbrachten vergleichbaren Referenz. 3. Erläuterung der Strategien und Methoden zur Termineinhaltung. Angaben zur Umsetzungsstrategie beim Terminmanagement. Darstellung eines Terminplans von Projektbeginn bis Fertigstellung unter Berücksichtigung eines bestmöglichen / kürzesten Zeitablaufs. 4. Erläuterung des geplanten Umgangs mit Störungen im Planungs- und Bauablauf. 5 Darstellung der geplanten Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, anderen Projektbeteiligten und dem Nutzer bei dem konkreten Projekt. 6 Angaben zur Methodik bei der Kostenermittlung. Darstellung der Vorgehensweise zur Kostensicherung in der Realisierungsphase/ BauphaseErwartete fachliche Leistung hinsichtlich Qualität der Leistungen durch Präsentation einer vergleichbaren Aufgabenstellung Darstellung der Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen anhand von praktischen Beispielen. Die Darstellung soll in Bezug auf den zu vergebenen Auftrag anhand eines realisierten Bauprojekts, das mit dem geplanten Vorhaben vergleichbar ist, erfolgen und kann durch Zeichnungen, Skizzen, Diagramme, Tabellen u. ä., die die Arbeitsweise verdeutlichen, ergänzend verdeutlicht werden. 7. Präsenz auf der Baustelle in der Bauphase/ Organisation der Bauüberwachung, Gewährleistung der Verfügbarkeiten, Vertretungsregelungen im Urlaubs-/Krankheitsfall Gewichtung 30 % Die geforderten Angaben sind in Form eines Konzeptes darzustellen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

— Bieter nicht öffentlich gemeldet — Wert nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 13.676 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 124.366 €
Median 303.177 €
Oberes Quartil 800.952 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Starnberg · Starnberg

vergabe@zv-oberland.de
+4980414417700

Stammdaten
Vergabenummer EU-3-2-af-25-353
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Stadt Starnberg
Standort Starnberg, Bayern
Veröffentlicht 05.03.2026
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Starnberg
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 3× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Vergabeberatung
ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle · Bad Tölz

Auftragnehmer (?)
Degle.Degle Gesellschaft von Architekten mbH Mittleres Unternehmen
Vertrag 09.02.2026

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 242.525 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.207 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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