AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 20:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/018a2e1b-7dba-4f83-b32a-bfb710ca292f/

Erbringung von Fachplanungsleistungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nach BEW

Notice-ID: 018a2e1b-7dba-4f83-b32a-bfb710ca292f · Procedure-ID: 018a2e1b-7dba-4f83-b32a-bfb710ca292f

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Stammdaten

Auftraggeber
Dig[i]Komm kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH, Giengen
Veröffentlicht
10.12.2024
Frist (Submission)
14.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie soll im ersten Teil, entsprechend der Mindestanforderung der BEW Förderung Modul 1, eine Konzeption erarbeitet werden, welche die verschiedenen Ausbau- und Versorgungsvarianten aufzeigt und bewertet. Nach Entscheidung und Beschluss über die zu vertiefende Variantenkonfiguration soll im zweiten Teil die Fachplanung für die festgelegte(n) Variante(n) bis einschließlich LPH 4 nach HOAI ausgearbeitet werden. Die Ergebnisse der vollständigen Machbarkeitsstudie (bis HOAI LPH 4) sollen die Auftraggeberin befähigen für die beplanten Varianten die folgenden HOAI-Leistungsphasen (LPH 5 ff.) auszuschreiben.

Vertragslaufzeit

Periode
11 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
94 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).