AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/018baeb2-6832-4220-bec0-af8c3fc5117d) · Abgerufen am 22.08.2026 06:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/018baf6d-6d45-4616-873f-2e06fe398cd4/

Lieferung von Pflanzenmilchprodukten, Veganen Käse-, Wurst- und Aufstrichersatzprodukten

Notice-ID: 018baf6d-6d45-4616-873f-2e06fe398cd4 · Procedure-ID: 018baeb2-6832-4220-bec0-af8c3fc5117d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Studentenwerk Magdeburg, Magdeburg
Bezugsberechtigte
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau; Studentenwerk Dresden; Studentenwerk; Studentenwerk Freiberg; Studentenwerk Halle; Studentenwerk Leipzig; Studentenwerk Potsdam; Studierendenwerk Greifswald; Studierendenwerk Rostock-Wismar; Studierendenwerk Thüringen
Veröffentlicht
13.12.2023
Frist (Submission)
12.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15331150 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung von Pflanzenmilchprodukten, veganen Käse-, Wurst- und Aufstrichersatzprodukten für die Studierendenwerke und Studentenwerke der Einkaufskooperation Ost in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und deren Lieferstellenverzeichnis

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2024
Ende
28.02.2025
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).