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BV „Sanierung der Burg Hohnstein“, Los 6.2 – Freianlagenplanung „Oberer Burghof / Parkplatz“ gemäß §§ 38 ff. HOAI
Stadt Hohnstein · Hohnstein · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
BV „Sanierung der Burg Hohnstein“, Los 6.2 – Freianlagenplanung „Oberer Burghof / Parkplatz“ gemäß §§ 38 ff. HOAI
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für Freianlagen im Bereich „Oberer Burghof / Parkplatz“ im Rahmen der Sanierung der Burg Hohnstein.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. den §§ 17 Abs. 1, 74 VgV und §§ 97 ff. GWB durchgeführt. Das Verfahren wird in mehreren Stufen gemäß § 17 VgV durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 40 %
Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (40,0 %) Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des in der 1. Stufe des Verhandlungsverfahrens benannten Referenzprojekts im Formblatt 3 darlegen, wie die Kostenkontrolle/-verfolgung und die Kostensteuerung im Unternehmen durchgeführt werden. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie die Darstellung und die Lösung der Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber realisiert wird. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll zudem Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? Welche Einsparpotentiale bieten Möglichkeiten zur Optimierung des Vorhabens? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Wichtiger Hinweis: Unabhängig vom Inhalt der Erläuterung und Darstellung werden nur die Ausführungen auf den maximal vorgegebenen ersten vier Seiten DIN A4 gewertet. Alle weiteren über die maximal geforderte Seitenanzahl getätigten Ausführungen, werden unabhängig vom Inhalt, nicht gewertet. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,0 Punkte (100 %) Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,0 Punkte (75 %) Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,0 Punkte (50 %) Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,0 Punkte (25 %) Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,0 Punkte (0 %) Konzept eingereicht. Keine Berücksichtigung der Aufgabenstellung. Ausschluss Kein Konzept vorgelegt. Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV.
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Qualität 30 %
Kriterium 1 – Detailauskünfte zur Projektdurchführung (30,0 %) Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Detailauskünfte zur Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, die vollständige Umsetzung der Bauabschnitte „Oberer Burghof“ (BA 2) und „Altes Schloss“ (BA 3) der Gesamtmaßnahme „Sanierung der Burg Hohnstein“ bis Mitte 2031 fertiggestellt zu haben. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs der unteren Burganlage sowie des Burggartens. Der vorläufige Projektablaufplan wird in Anlage D mitgereicht. Die organisatorische Umsetzung „Parkplatz“ ist insbesondere unter Berücksichtigung der Zuwegung Markt vorzusehen. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: Darstellung einer „Terminschiene“ für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der Angabe von „Meilensteinen“, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind, Darstellung Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung, Baustellenbetrieb Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Wichtiger Hinweis: Unabhängig vom Inhalt der Erläuterung und Darstellung werden nur die Ausführungen auf den maximal vorgegebenen ersten vier Seiten DIN A4 gewertet. Alle weiteren über die maximal geforderte Seitenanzahl getätigten Ausführungen werden unabhängig vom Inhalt nicht gewertet. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100 %) Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75 %) Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50 %) Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25 %) Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %) Konzept eingereicht. Keine Berücksichtigung der Aufgabenstellung. Ausschluss Kein Konzept vorgelegt. Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Kosten 30 %
Kriterium 3 - Honorar / Preis (30,0%) Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Folgende unveränderliche Parameter werden verbindlich vorgegeben: Anrechenbare Kosten Die Objekte „Oberer Burghof“ und „Parkplatz“ werden entsprechend § 11 Abs. 2 HOAI zusammengefasst. Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Es ist die erweiterte Honorartabelle nach RIFT anzuwenden. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 500 1.593.120,00 1.895.812,80 Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung der vorliegenden Planung durch Evergreen Landschaftsarchitekten - uhlig.Seidler PartG mbB, Dresden. Eine Detaillierung findet sich in Anlage C. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Ingenieurvertrages. Honorarzone: Entsprechend § 39 HOAI wird die Honorarzone IV vorgegeben. Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 1 (7) HOAI ist eine anrechenbare Bausubstanz für das Objekt „Oberer Burghof“ anzusetzen. Diese wird mit 5% der Aufwendungen in Höhe von 1.208.636 Euro netto als Festbetrag in Höhe von 60.431,80 Euro netto vorgegeben. Folgende Veränderliche Parameter stehen der Angebotsgestaltung zur Verfügung: Honorarsatz: Der vom Bieter ermittelte Honorarsatz ist im Formblatt 4 anzugeben. Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI: Das Vorhaben wird überwiegend als Modernisierung gemäß § 2 Abs. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. Stundensätze und Pauschalen: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar Brutto über die Grund- und Besonderen Leistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12,00 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0,00 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0,00 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 20.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Angebotsabgabe
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.334 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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