AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Architekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions in 02977 Hoyerswerda
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Hoyerswerda, Hoyerswerda
- Veröffentlicht
- 26.01.2024
- Frist (Submission)
- 26.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Freianlagenplanung Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021, Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 47 HOAI 2021 sowie Leistungen für die weiteren Planungen der Technischen Ausrüstung / Elektro der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI 2021 in den Kostengruppen 500 und 700 für das Gesamtobjekt. Das finanzielle Budget liegt für die vorgenannten Kostengruppen bei insgesamt ca. 3.500.000 EUR brutto. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Planungsleistungen beauftragt. Gleichzeitig mit der Erbringung der Entwurfsplanung (Lph 3) ist ein Förderantrag zur Einreichung bei der Sächsischen Aufbaubank (Förderbehörde) für das o.g. Förderprogramm zu erstellen. Es ist erforderlich, die Entwurfsplanung noch im Jahr 2024 beim Fördergeber einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei einer Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich zum Jahresende 2027.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.06.2024
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.02.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.