Mehr Details
Gewässerschutzberatung imTrinkwasserverbund Obere Elbe (vrsl. 29.02.2024-31.05.2029) und fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung (vrsl. 29.02.2024-31.12.2028)
Wasserbeschaffungsverband Harburg · Seevetal-Hittfeld · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Beratung & Dienstleistungen-Ausschreibungen in Niedersachsen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Beratung & Dienstleistungen" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenGewässerschutzberatung (kurz GSB) in den Trinkwasserschutz-Kooperationen Harburg, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg Nord (Trinkwasserverbund Obere Elbe) für vrsl. 29.02.2024-31.05.2029 auf Grundlage des für jede Kooperation bereits vorliegenden Schutzkonzeptes und fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung (kurz GF) der Trinkwasserschutz-Kooperationen für vrsl. 29.02.2024-31.12.2028gesch. 1.635.998 €🏆 INGUS Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH · Hannover
- INGUS Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbH · Hannover
Beschreibung
Gewässerschutzberatung imTrinkwasserverbund Obere Elbe (vrsl. 29.02.2024-31.05.2029) und fachtechnische Unterstützung der Geschäftsführung (vrsl. 29.02.2024-31.12.2028)
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Bei erneuter Durchsicht der Vergabeunterlagen ist der Vergabestelle ein Formatierungsfehler in den Anlagen 2.1-2.3 sowie 3 zur Leistungsbeschreibung aufgefallen (zu geringe Breite einzelner Spalten). Dieser hat zur Folge, dass einzelne bieterseitig ausgefüllte Werte bei Einreichung der Anlagen als PDF nicht dargestellt werden. Dieser Formatierungsfehler wurde mit dem heutigen Datum behoben. Für die Angebotserstellung sind die zutreffend formatierten, mit dem heutigen Datum aktualisiert zur Verfügung gestellten Anlagen zu nutzen. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vergabeunterlagen oder das Verfahren im Übrigen hat diese Formatierungsänderung nicht. Die Angebotsfrist wurde entsprechend auf Freitag, den 09.02.2024 verlängert. Die Angebotsöffnung verschiebt sich entsprechend auf Montag, den 12.02.2024, 09:00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Beratungsdienstleistung und dem angebotenen Preis erzielt wird. Der für die GSB angebotene Preis gem. den LV 1.1 bis 1.3 (Anlagen 2.1 bis 2.3 der Leistungsbeschreibung) fließt mit einer Gewichtung von 30 % in die Angebotswertung ein. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den LV 1.1-1.3 sowie der Wertungsmatrix (Anlage 9 der Leistungsbeschreibung).
-
Qualität nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Beratungsdienstleistung und dem angebotenen Preis erzielt wird. Die Präsentation der Referenz und des Fachkonzeptes der GSB fließt mit einer Gewichtung von 70 % in die Angebotswertung ein. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der Wertungsmatrix (Anlage 9 der Leistungsbeschreibung).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.636.000 €3 Veröffentlichungen
- Frist 12.02.2024 Bei erneuter Durchsicht der Vergabeunterlagen ist der Vergabestelle ein Formatierungsfehler in den Anlagen 2.1-2.3 sowie 3 zur Leistungsbeschreibung aufgefallen (zu geringe Breite einzelner Spalten). Dieser hat zur Folge, dass einzelne bieterseitig ausgefüllte Werte bei Einreichung der Anlagen als PDF nicht dargestellt werden. Dieser Formatierungsfehler wurde mit dem heutigen Datum behoben. Für die Angebotserstellung sind die zutreffend formatierten, mit dem heutigen Datum aktualisiert zur Verfügung gestellten Anlagen zu nutzen. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vergabeunterlagen oder das Verfahren im Übrigen hat diese Formatierungsänderung nicht. Die Angebotsfrist wurde entsprechend auf Freitag, den 09.02.2024 verlängert. Die Angebotsöffnung verschiebt sich entsprechend auf Montag, den 12.02.2024, 09:00 Uhr.
- Frist 09.02.2024 Bei erneuter Durchsicht der Vergabeunterlagen ist der Vergabestelle ein Formatierungsfehler in den Anlagen 2.1-2.3 sowie 3 zur Leistungsbeschreibung aufgefallen (zu geringe Breite einzelner Spalten). Dieser hat zur Folge, dass einzelne bieterseitig ausgefüllte Werte bei Einreichung der Anlagen als PDF nicht dargestellt werden. Dieser Formatierungsfehler wurde mit dem heutigen Datum behoben. Für die Angebotserstellung sind die zutreffend formatierten, mit dem heutigen Datum aktualisiert zur Verfügung gestellten Anlagen zu nutzen. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vergabeunterlagen oder das Verfahren im Übrigen hat diese Formatierungsänderung nicht. Die Angebotsfrist wurde entsprechend auf Freitag, den 09.02.2024 verlängert. Die Angebotsöffnung verschiebt sich entsprechend auf Montag, den 12.02.2024, 09:00 Uhr.
- Frist 08.02.2024 Original-Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 3 Tage nach Fristende
Auftragnehmer INGUS Ingenieurdienst Umweltsteuerung GmbHZuschlagswert 1.465.956 €1 Veröffentlichung
- 15.02.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 362 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →