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B 174 Radweg Marienberg Reitzenhain, 1. Bauabschnitt
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Beschreibung
Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-7 der Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Grundlage der Leistungserbringung sind die bisher vorliegenden Planungsergebnisse der Leistungsphasen 1-4, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Bauleistung Baufeldfreimachung (Gehölzrückschnitt) soll separat ausgeschrieben werden. Entsprechend ist eine separate Ausführungsplanung für die Baufeldfreimachung und den Verkehrswegebau zu erstellen. Die bauliche Realisierung der Ausbaubereiche zum Anschluss der vorhandenen öffentlichen Straßen und Wege im Bereich der Einmündung der K 8150 in die B 174 erfolgt nach gegenwärtigem Stand im Zuge der Deckenerneuerung der B174 im Jahr 2025/2026 und werden ebenfalls als gesonderte Planungsleistung Vertragsbestandteil. — Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-7 der Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) und die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-7 der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI). Grundlage der Leistungserbringung sind die bisher vorliegenden Planungsergebnisse der Leistungsphasen 1-3, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Der Brückenabriss im Bereich der Reitzenhainer Straße ist als gesonderte Planungsleistung anzubieten. Der Leistungsumfang entspricht hierbei dem Inhalt der Entwurfsplanung (Anlage 1) d.h. Leistungsinhalt sind alle Anlagen, die aus dem Ingenieurbauwerk resultieren, wie z.B.: Baugruben, Hinterfüllung, Entwässerung, Böschungstreppen, Pflasterung, Bordanlagen im Kappenanschluss, etc.. — Zu erbringen sind die Grundleistungen sowie dazugehörige besondere Leistungen. der Leistungsphase 8 der Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) und der Ingenieurbauwerke (§43 HOAI). Grundlage der Leistungserbringung sind die bisher vorliegenden Planungsergebnisse der Leistungsphasen 1-4, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind sowie die Planungsergebnisse aus den weiteren Planungsphasen (LOS 1 + 2).
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon (0049) 341 977-3800 Fax (0049) 341 977-1049 E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de Internet: http://www.ldl.sachsen.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 188 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) AIA-Aue GmbH · Arnold Consult AG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.833 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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