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Ausschreibung eines Patientenportals und einer Entlassmanagementplattform
Sächsisches Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Arnsdorf · Arnsdorf · Sachsen · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDigitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement („Patientenportal“)🏆 Innocon Systems GmbH · Tangermünde
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Los 2 VergebenDigitales Entlass- und Überleitungsmanagement („Entlassmanagementplattform“)🏆 Verbund Pflegehilfe VP GmbH · Mainz
- Innocon Systems GmbH · Tangermünde
- Verbund Pflegehilfe VP GmbH · Mainz
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 2 Bieter namentlich publiziert: Innocon Systems GmbH u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ausschreibung eines Patientenportals und einer Entlassmanagementplattform
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Sollte Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 50 % aus dem Preis und zu 50 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste skalierte Gesamtpunktzahl („SZ") erzielt. Dabei wird die Gesamtpunktzahl („Z") mit einem Skalierungsfaktor von 10.000.000 multipliziert und auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. SZ = Z x 10.000.000 Die Gesamtpunktzahl Z wird durch Division der erzielten Leistungspunkte („L“) durch den Wertungspreis („P“) ermittelt. Z = L/P Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird der Wertungspreis P mit 50 % gewichtet. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Preisposition „Gesamtwertungspreis (brutto)" des je Los einzureichenden Angebotsformblatts. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.
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Qualität nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Sollte Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 50 % aus dem Preis und zu 50 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste skalierte Gesamtpunktzahl („SZ") erzielt. Dabei wird die Gesamtpunktzahl („Z") mit einem Skalierungsfaktor von 10.000.000 multipliziert und auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. SZ = Z x 10.000.000 Die Gesamtpunktzahl Z wird durch Division der erzielten Leistungspunkte („L“) durch den Wertungspreis („P“) ermittelt. Z = L/P Die qualitativen Zuschlagskriterien sind ebenfalls mit 50 % gewichtet. Hier können die Bieter insgesamt 1.000 Leistungspunkte erzielen. Hiervon entfallen - 400 Leistungspunkte auf die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Merkmale und Funktionalitäten, - 300 Leistungspunkte auf die Wertung der Konzeptbeschreibung und - 300 Leistungspunkte auf die Wertung der Produktpräsentation. Von den insgesamt zu erzielenden 1.000 Leistungspunkten müssen die Angebote insgesamt mindestens 500 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die weniger als insgesamt 500 Leistungspunkte erzielen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Inwieweit die Mindestpunktzahl über die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungsmerkmale und Funktionalitäten, über die Wertung der Konzeptbeschreibung oder die Wertung der Produktpräsentation erzielt werden, ist unerheblich. Die weiteren Einzelheiten der Angebotswertung ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen ab Ziffer 4.9.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den SKH gerügt hat (Rügeobliegenheit, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber den Landeskrankenhäusern Sachsen rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 97 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Innocon Systems GmbH · Verbund Pflegehilfe VP GmbH1 Veröffentlichung
- 25.04.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 73 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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