AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/018f3490-95d7-43c3-ad31-a5b48e6ed56d/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 07.09.2026 18:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/018f3493-a1b6-4c8f-9604-7680c91f8ec9/

Konsolidierung des OpenScape4000-Netzverbundes der Stadt Oberhausen

Notice-ID: 018f3493-a1b6-4c8f-9604-7680c91f8ec9 · Procedure-ID: 018f3490-95d7-43c3-ad31-a5b48e6ed56d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Veröffentlicht
03.05.2024
Frist (Submission)
14.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72250000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
662.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Oberhausen betreibt an sieben Standorten ein Corporate Network (CN) auf Basis von Unify-OpenScape4000-TK-Anlagen, das modernisiert und auf insgesamt drei Anlagen konsolidiert werden soll. Dabei wird die Architektur von 30-Zoll auf 19-Zoll-Bauweise umgestellt, ein SBC-Cluster mit zwei Providern in PAP-Struktur errichtet und sind diverse Applikationen um- bzw. hochzurüsten. Zusätzlich sind ein Software-Support und ein Servicevertrag für die Laufzeit von 60 Monaten ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadt Oberhausen Dezernat 4 / Bereich 4-4, IT, Oberhausen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).