AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generalplanungsleistungen Sanierung Schweizergarten in Wurzen
Stammdaten
- Auftraggeber
- HMW Rechtsanwälte Steuerberater, Markkleeberg
- Veröffentlicht
- 14.06.2024
- Frist (Submission)
- 15.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 3.907.563 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Wurzen beabsichtigt, das Gebäude „Schweizergarten“ zu sanieren. Ergebnis der Sanierung soll die verbesserte Nutzbarkeit des Objektes Schweizergarten als Kultur- und Tanzveranstaltungsort für die Bewohner der Stadt Wurzen sein und insofern das kulturelle Leben bereichern. Insbesondere sollen auch Galerieräume entstehen. Es wird ergänzend auf die bereits vorliegenden und der Ausschreibung anliegenden Bestands- und Dokumentationsunterlagen verwiesen. Ziel der Sanierung sollte zunächst sein, den Umfang des Feuchtigkeitseintrags in die Fassade und auch die etwa dadurch vorliegende Schädigung des Mauerwerks zu ergründen. Insofern ist zu prüfen, ob eine Abnahme der Verkleidung erfolgen muss oder anderweitige Sanierungsmaßnahmen mit einem geringeren Aufwand erfolgen können. Im Ergebnis der vorstehenden Prüfung kommt es sogar in Betracht, die Fassade auf die Gestaltung in der Bauphase von 1912/1913 zurückzuführen, dies insbesondere deshalb, weil die Fassade durch die letzten Umbaumaßnahmen auch keinerlei Aufwertung in ästhetischer Hinsicht erfahren hat. Insofern ist zu erwarten, dass sich der Gebäudekomplex anschließend auch wieder besser bzw. harmonischer in den Straßenzug einfügt. Siehe Ausschreibungstext.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2024
- Ende
- 31.12.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.