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Architekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions in 02977 Hoyerswerda
Stadt Hoyerswerda · Hoyerswerda · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenArchitekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions🏆 LAB Grohmann · Dresden
- LAB Grohmann · Dresden
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Architekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions in 02977 Hoyerswerda
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Architekten- und Ingenieurleistungen zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadions, Liselotte-Herrmann-Straße in 02977 Hoyerswerda; Freianlagenplanung nach § 38 HOAI, Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI; Vergabe-Nr. I/60/24/01-VgV: Die Stadt Hoyerswerda plant die Ertüchtigung und den Umbau des Friedrich-Ludwig -Jahn-Stadion zur zentralen Sportanlage der Stadt nach DIN 18035 für die Hauptsportarten Fußball und Disziplinen der Leichtathletik. Der Umbau des Sportparks soll mit Fördermitteln des Programms „EFRE - Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021-2027“ realisiert werden. Dabei ist u.a. die Ertüchtigung des Hauptrasenplatzes vorgesehen, die Leichtathletikanlagen (Laufbahnen und Halbkreise) sollen erneuert werden. Ost- und Westtribüne sind zu ertüchtigen. Eine Parkplatzerweiterung mit Zufahrt zur Bundesstraße B97 ist vorgesehen. Bei den vorhandenen Spielfeldern sollen Kunststoffrasen und Randbereiche angrenzende Wege, Traversen und Einfriedungen ertüchtigt werden. Auf einer Freifläche soll eine Werferanlage errichtet werden. Vorhanden Grünflächen und Gehölze sollen grundhaft gepflegt werden. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen für die Freianlagenplanung Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 39 HOAI 2021, Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 47 HOAI 2021 sowie Leistungen für die weiteren Planungen der Technischen Ausrüstung / Elektro der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI 2021 in den Kostengruppen 500 und 700 für das Gesamtobjekt. Das finanzielle Budget liegt für die vorgenannten Kostengruppen bei insgesamt ca. 3.500.000 EUR brutto. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Planungsleistungen beauftragt. Gleichzeitig mit der Erbringung der Entwurfsplanung (Lph 3) ist ein Förderantrag zur Einreichung bei der Sächsischen Aufbaubank (Förderbehörde) für das o.g. Förderprogramm zu erstellen. Es ist erforderlich, die Entwurfsplanung noch im Jahr 2024 beim Fördergeber einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei einer Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 9 liegt das Auftragsende voraussichtlich zum Jahresende 2027. Zusätzliche Angaben: a) Der Bewerber hat für die Bewerbung den vom Auftraggeber vorbereiteten Bewerbungsbogen zu verwenden. b) Der Bewerbungsbogen mit Anlage steht vollständig zum Download auf evergabe.de bereit. c) Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht elektronisch über evergabe.de einzureichen. d) Fragen oder Unstimmigkeiten sind ausschließlich elektronisch über evergabe.de mitzuteilen. e) Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Teilnahmeantrag elektronisch über evergabe.de eingereicht werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, bei Relevanz für das Wertungsergebnis fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden diese dann bis zum Ablauf der Frist nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. f) Es ist zu beachten, dass allgemeine Werbebroschüren des Bewerbers nicht erwünscht sind. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt. g) Bei Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften. h) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen und die Erstellung der Angebote werden den Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Visionen zum Projekt anhand von Referenzen (40 %): Analyse der Aufgabenstellung, Arbeitsweise zur Lösung; Anwendbarkeit von Ideen aus dem Referenzprojekt; Voraussichtliche technisch-funktionale Qualität; Voraussichtliche architektonische Qualität; Voraussichtliche Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
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Qualität nach Wichtigkeit
Umsetzungsstrategie des Bieters (30 %): Projektorganisation, Vorgehensweise; Projektleiter/stellv. Projektleiter; Örtliche Präsenz in Planung und Durchführung; Qualitätsmanagement; Kostenmanagement; Terminmanagement; Änderungs- und Nachtragsmanagement, Umgang mit Leistungsstörungen
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Qualität nach Wichtigkeit
Einhaltung der Vertragsbedingungen (10 %)
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Preis nach Wichtigkeit
Honorar (20 %): Grundleistungen Freianlagen; Grundleistungen Verkehrsanlagenplanung; Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung; Besondere Leistungen; Nebenkosten, Anrechnung mitzuverarbeitende Bausubstanz
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 127 Tage nach Fristende
Auftragnehmer LAB Grohmann1 Veröffentlichung
- 02.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.703 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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