AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/0190e8e7-c6aa-4ce8-9723-a494ea40a5a1/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 04.10.2026 21:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0190e8f7-1cac-4596-920f-9dab5a952384/

Landesberatungsstelle zur Unterstützung der Umsetzung gemeinschaftlicher Wohnformen im Freistaat Sachsen

Notice-ID: 0190e8f7-1cac-4596-920f-9dab5a952384 · Procedure-ID: 0190e8e7-c6aa-4ce8-9723-a494ea40a5a1

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Stammdaten

Veröffentlicht
25.07.2024
Frist (Submission)
29.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75110000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
252.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt im Leistungszeitraum die Leistungen der Landesberatungsstelle „Dezentrale - Netz für gemeinschaftliches Wohnen in Sachsen“ (Dezentrale). Zur breiteren Etablierung und Wahrnehmung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten ist eine Fortführung der kostenfreien Beratungsleistungen im Findungs- und Entscheidungsprozess solcher Initiativen geplant. Aufgabe ist der Betrieb des Beratungsnetzwerks in den Landkreisen im Freistaat Sachsen mit mehreren Regionalstandorten, die Beratungen zu gemeinschaftsorientierten und generationsübergreifenden Wohnformen durchführen und die Idee des gemeinschaftlichen Wohnens in die Fläche, insbesondere an die Kommunen in den Landkreisen herantragen. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Nutzung vorhandenen Gebäudebestandes liegen. Eine aktive Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen und Kompetenzzentren z.B. für barrierefreies, ressourcenschonendes oder denkmalgerechtes Planen und Bauen wird erwartet. Mit der fortzuführenden Landesberatung soll gemeinschaftsorientiertes und generationsübergreifendes Wohnen in den Klein- und Mittelstädten und den Dörfern Sachsens weiter befördert werden. In den drei sächsischen Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz hat sich – in sehr unterschiedlichem Umfang - in der Vergangenheit bereits eine Beraterstruktur entwickelt, die aus Projektentwicklern, Architekten, Moderatoren und Fachplanern aus dem Ingenieurbereich besteht. Inzwischen wurden auch in einigen Mittelstädten eigene Initiativen (z.B. Baulust Görlitz) gegründet. Die mobilisierende Betreuung durch die Landesberatungsstelle wird daher in den Großstädten wie auch in den Städten mit eigenen kommunal organisieren Betreuungsangeboten als nicht erforderlich angesehen. Bei Eigentümern in den Landkreisen und insbesondere von größeren Gebäuden sowie in den Verwaltungen klein- und mittelstädtischer Kommunen sind gemeinschaftliche Wohnformen, deren Potenzial für die Siedlungsentwicklung und der mögliche Einfluss auf die Transformation der ländlichen Räume immer noch nicht bekannt genug. Der demografische Wandel und die Neuausweisung von Baugebieten lässt die Kerne der Klein- und Mittelstädte vergreisen. In der Folge kommt es zu schleichendem Verfall und Leerstand, sodass sich auch die kleinteilige Infrastruktur nicht halten lässt und das Ortzentrum bzw. der gesamte Ort an Attraktivität verlieren. Die Möglichkeit des gemeinsamen Immobilienbesitzes außerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei potenziellen Bauherren wenig bekannt. Finden sich doch Menschen zusammen, die so wohnen wollen, sind niederschwellige regionale Beratungsangebote und die kommunale Unterstützung wesentliche Erfolgsfaktoren in der Projektaufstellung. Das Netzwerk einer Landesberatung soll Eigentümer, Interessenten, Projektinitiativen und Kommunen unterstützen, aktivieren, motivieren und vor typischen bzw. vorhersehbaren Fehleinschätzungen und uninformierten Entscheidungen schützen. Immer mehr Kommunen vor Ort sollen befähigt werden, auch selbstständig für dieses Thema als kompetente und aktive Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Ziele sind damit in erster Linie - die unmittelbare Fortführung des regionalisierten Beratungsnetzwerkes in den Landkreisen zur Unterstützung von gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten; - die Gewinnung weiterer Kommunen und Gebäudeeigentümer (z.B. kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Eigentümer) für die Idee von Bau- und Wohngemeinschaften; - die Stärkung der Kompetenz zur Begleitung und Durchführung von Wohnprojekten durch Kommunen und auch Eigentümerverbände; - die Initiierung der Begleitung von Einzelprojekten z.B. durch Unterstützung der Kommune bei einer entsprechenden Konzeptvergabe oder von Wohneigentümern bei der Gestaltung eine gemeinschaftlichen Wohnprojektes innerhalb des eigenen Bestandes. Um eine reibungslose Fortführung der Landesberatung in den Landkreisen des Freistaats Sachsen gewährleisten zu können, sollten die Bewerber bereits über diverse Erfahrungen mit gemeinschaftlichen Wohnprojekten in verschiedenen Regionen des Freistaates Sachsen verfügen. Idealerweise verfügen die Bewerber über Kontakte zu Netzwerken, Planern und Beratern. Darüber hinaus sind Kenntnisse der Ziele der Wohnungspolitik im Freistaat Sachsen erforderlich. Mit der Beratungstätigkeit sollen darüber hinaus folgende Ziele unterstützt werden: - Langfristig bezahlbares Wohnen in Miet- und Eigentumsprojekten schaffen, um Wohnperspektiven vor Ort zu bieten und so Familien zu gewinnen oder zu halten; - Gestaltung des demographischen Wandels in den Landkreisen durch Förderung von alternsgerechte Wohnprojekten, Mehrgenerationenprojekten und Wohnen mit Gemeinschaftsräumen ggf. auch durch Verbindung von Arbeit, Wohnen und Freizeit; - Stärken der Siedlungskörper (zentrale Dorflagen, Kerne von Klein- u. Mittelstädten) durch Nutzung von Bestandsimmobilien oder Baulücken für Familien/Initiativen - als attraktive Alternative zur Ausweisung neuer Baulandflächen (Zersiedlungseffekt) und damit als Beitrag zur Baukultur.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2025
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Dresden

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).