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Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung an verschiedenen Objekten der Stadt Hainichen
Stadt Hainichen · Hainichen · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUnterhalts- und Grundreinigung in der Eduard-Feldner-Grundschule Hainichengesch. 90.000 €🏆 Menke Gebäudeservice GmbH & Co. KG · Arnsberg
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Los 2 VergebenUnterhalts- und Grundreinigung in der Friedrich-Gottlob-Keller-Oberschulegesch. 146.100 €🏆 Menke Gebäudeservice GmbH & Co. KG · Arnsberg
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Los 3 VergebenGlas- und Rahmenreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Hainichengesch. 30.600 €🏆 Serval Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH · Zwickau
- Menke Gebäudeservice GmbH & Co. KG · Arnsberg
- Serval Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH · Zwickau
Bieter-Übersicht: 16 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung an verschiedenen Objekten der Stadt Hainichen
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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kalkulierter Jahresgesamtpreis für Unterhalts- und Grundreinigung sowie dem Entgelt für die Bereitstellung Sauberlaufmatten (siehe Vergabeunterlagen - Anlage 01.1) 60 Pkt.Preis
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kalkulierte produktive Jahresstundenzahl für die Unterhalts- und Grundreinigung (siehe Vergabeunterlagen - Anlage 01.1) 40 Pkt.Qualität
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kalkulierter Jahresgesamtpreis für Unterhalts- und Grundreinigung sowie dem Entgelt für die Bereitstellung Sauberlaufmatten (siehe Vergabeunterlagen - Anlage 01.1) 60 Pkt.Preis
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kalkulierte produktive Jahresstundenzahl für die Unterhalts- und Grundreinigung (siehe Vergabeunterlagen - Anlage 01.1) 40 Pkt.Qualität
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Das Angebot mit dem niedrigsten Jahrespreis inkl. Kosten für Steiger, Gerüste oder vergleichbar (Preis netto p. a.) erhält den Auftrag. 100 Pkt.Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist ein Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist zulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 118 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Menke Gebäudeservice GmbH & Co. KG · Serval Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH1 Veröffentlichung
- 03.02.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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